Räum- und Streupflicht Sicherstellung
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Hinweise für Schmallenberg
Beschreibung
Hinweise für Schmallenberg
Die Gehwege sind von den Eigentümern der an die Straße angrenzenden, durch sie erschlossenen Grundstücke von Schnee freizuhalten. In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.Download pdf-Datei "Informationen zum Winterdienst"
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Gesetz über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen