Hygieneuntersuchungen

    Hygieneuntersuchungen

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Ein Lebensmittelbetrieb sollte bestimmte Mindeststandards erfüllen. Nachfolgend sind einige Informationen zusammengestellt, die dabei helfen sollen, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

    Eigenkontrollen im Betrieb

    Jeder Lebensmittelbetrieb muss ein betriebsspezifisches Eigenkontrollkonzept erstellen. Ziel des Kontrollkonzeptes ist es, die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Lebensmittel von der Herstellung bis zur Abgabe zu gewährleisten. Der Betrieb muss dokumentieren, welche Eigenkontrollen er durchführt, um mögliche Gesundheitsrisiken zu beherrschen. Das Eigenkontrollsystem sollte übersichtlich ein, damit darin leicht gearbeitet werden und der Lebensmittelüberwachung ein nachvollziehbares Konzept vorgelegt werden kann. Kontrollergebnisse sind schriftlich zu dokumentieren, beispielsweise in Form von Checklisten. Diese Listen sind mindestens ein Jahr aufzubewahren und in einem Ordner zu sammeln.

    Muster und Merkblätter finden sich im Dokumentenbereich.

    Personalschulungen

    Mitarbeiter*innen müssen regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über die erforderliche Hygiene geschult werden. Die Schulung sollte zu Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach regelmäßig mindestens jährlich unter Berücksichtigung der Ausbildung der Person erfolgen.

    Merkblätter zur Personalschulung finden sich im Dokumentenbereich.

    Kennzeichnungspflichten

    Vielen Lebensmitteln werden zum Zwecke der Konservierung, des besseren Aussehens wegen oder aus technologischen Gründen Konservierungsstoffe, Farbstoffe und andere Stoffe zugesetzt.

    Diese Zusatzstoffe und auch sonstige Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können und bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet werden, müssen besonders kenntlich gemacht werden.

    Genauere Informationen, wie dies zu erfolgen hat, finden sich in dem Merkblatt im Dokumentenbereich.

    Noch mehr Informationen gibt es auf den Internetseiten des Landesamtes für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (LANUV). Der Link findet sich bei den Weiterführenden Informationen.

    Entsorgung von Küchen- und Speisenabfällen in der Gastronomie

    Küchen- und Speiseabfälle dürfen wegen der damit verbundenen Tierseuchengefahr nicht an Nutztiere verfüttert werden.

    Gewerbliche Einrichtungen dürfen Küchen- und Speiseabfälle sowie ehemalige Lebensmittel mit tierischen Bestandteilen nicht über den Hausmüll entsorgen. Die Entsorgung muss in dafür zugelassenen Betrieben erfolgen. Eine aktuelle Liste solcher Unternehmen findet sich auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die über den Link bei den Rechtsvorschriften zu Küchen- und Speiseabfällen geöffnet werden können.

    Rechtliche Vorschriften

    Die grundlegenden Ziele des Lebensmittelrechts sind der gesundheitliche Verbraucherschutz sowie der Schutz vor Irreführung und Täuschung der Verbraucher. Hierzu gelten sowohl Rechtsvorschriften der Europäischen Union als auch nationale Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Die wichtigsten Vorschriften sind bei den Rechtsgrundlagen aufgeführt.

    Weitere Informationen zu allen beschriebenen Themen gibt es auf den Internetseiten des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes über den Link bei den Weiterführenden Informationen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Lebensmittelüberwachung-Außendienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Goldschmidtstr. 112

    45141 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-59600

    Fax: +49 201 88-59647

    E-Mail: veterinaeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    Wichtige Rechtsvorschriften

    Rechtsvorschriften für Lebensmittelhygiene

    Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln

    Rechtsvorschriften zu Kosmetikartikeln

    Rechtsvorschriften zu Bedarfsgegenständen

    Rechtsvorschriften zu Tabakerzeugnissen

    Rechtsvorschriften zu Küchen- und Speiseabfällen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Essen

    Fristen

    Hinweise für Essen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    Kosten

    Hinweise für Essen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de