Krankenhilfe nach §40 SGB VIII
Krankenhilfe nach §40 SGB VIII
Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
Von einer seelischen Behinderung bedroht bzw. betroffen im Sinne dieses Buches SGB VIII sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist oder bereits eingetreten ist. Weiterführende Informationen zu den Unterstützungsmöglichkeiten und dem Antragsverfahren erfahren Sie im Amt für Jugendhilfe und Schule im Beratungsgespräch.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
50 Sachgebiet Sozialhilfe nach dem SGB XII
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: soziales@stadt-witten.de
erforderliche Unterlagen
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Welche Unterlagen Sie benötigen wird im Beratungsgespräch geklärt. I.d.R. ist aber ein fachärztliches Gutachten, eine sozialpädagogische Diagnose und ein Bericht der Schule erforderlich.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 35a Sozialgesetzbuch (SGB) Teil VIII
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen