Krankenhilfe nach §40 SGB VIII
Hinweise für Geilenkirchen
Beschreibung
Hinweise für Geilenkirchen
Personen, die nicht krankenverischert sind, erhalten bei finanzieller Bedürtigkeit und Vorliegen verschiedener gesetzlicher Voraussetzungen Hilfe zur Finanzierung notwendiger Krankenbehandlungen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Geilenkirchen
Formulare
Hinweise für Geilenkirchen
Voraussetzungen
Hinweise für Geilenkirchen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Geilenkirchen
SGB XII
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Geilenkirchen
Weitere Informationen
Hinweise für Geilenkirchen
Die Antragstellung sollte im Rahmen einer persönlichen Vorsprache beim Sachbearbeiter erfolgen. Bei dieser Gelegenheit erfolgt auch eine Bedürftigkeitsprüfung. Ggf. werden im Rahmen der Beratung vorrangig zu nutzende Wege zur Deckung des Lebensunterhaltes aufgezeigt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Geilenkirchen