Krankenhilfe nach §40 SGB VIII
Krankenhilfe nach §40 SGB VIII
Hinweise für Leverkusen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Deswegen ist eine sofortige Kontaktaufnahme mit einer Krankenkasse erforderlich. Diese Regelung gilt auch für Nichtversicherte, die zuletzt privat versichert waren. Nur in wenige Ausnahmefällen erfolgt eine Leistungsgewährung über das Sozialamt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Erforderlich sind unter anderem folgende Unterlagen:
- Personalausweis,
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate,
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate,
- Mietvertrag,
- Unterlagen zur Hausrat- und Haftpflichtversicherung.
Im Einzelfall können folgende Unterlagen erforderlich sein:
- Einkommensnachweise des Partners,
- Rentenbescheide,
- Scheidungsurteil,
- Bescheid über Wohngeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe,
- Nachweis über die Arbeitslosmeldung beim Arbeitsamt,
- vorläufige Gewinnermittlung.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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