Krankenhilfe nach §40 SGB VIII

    Krankenhilfe nach §40 SGB VIII

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Deswegen ist eine sofortige Kontaktaufnahme mit einer Krankenkasse erforderlich. Diese Regelung gilt auch für Nichtversicherte, die zuletzt privat versichert waren. Nur in wenige Ausnahmefällen erfolgt eine Leistungsgewährung über das Sozialamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zentrale Dienste - Abteilung 505

    Adresse

    Hausanschrift

    Miselohestraße 4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Erforderlich sind unter anderem folgende Unterlagen:

    • Personalausweis,
    • Kontoauszüge der letzten 3 Monate,
    • Einkommensnachweise der letzten 3 Monate,
    • Mietvertrag,
    • Unterlagen zur Hausrat- und Haftpflichtversicherung.

    Im Einzelfall können folgende Unterlagen erforderlich sein:

    • Einkommensnachweise des Partners,
    • Rentenbescheide,
    • Scheidungsurteil,
    • Bescheid über Wohngeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe,
    • Nachweis über die Arbeitslosmeldung beim Arbeitsamt,
    • vorläufige Gewinnermittlung.

    Formulare

    Hinweise für Leverkusen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leverkusen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leverkusen

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Leverkusen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de