vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung
Erhöhungsantrag Wohngelderhöhung
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
Beschreibung
Hinweise für Witten
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten, der für Mieter einer Wohnung als Mietzuschuss und für Eigentümer einer Wohnung oder eines Eigenheims als Lastenzuschuss gezahlt werden kann. Ein Anspruch auf Wohngeld ist insbesondere abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miethöhe und der Höhe des Gesamteinkommens und kann nur im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen persönlichen Situation des Antragstellers errechnet werden. Die Leistung kann vom Beginn des Monats an gewährt werden, in dem der Antrag bei der Stadt Witten eingegangen ist. Weitere Informationen zum Thema Wohngeld und die Antragsformulare sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW erhältlich (www.wohngeld.nrw.de). Über den Online-Wohngeldrechner finden Sie schnell und unkompliziert heraus, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben: Das Programm berechnet einen unverbindlichen Wohngeldbetrag. Viele Hilfestellungen begleiten Sie beim Ausfüllen. Besonders praktisch: Sie können den Antrag direkt im Anschluss an die unverbindliche Berechnung online übermitteln. Selbstverständlich können Sie den Wohngeldantrag auch zusenden oder in den Hausbriefkasten vor dem Rathaus-Haupteingang abgeben. Vorsprachen nur nach telefonischer Terminvereinbarung! Telefonische Erreichbarkeit Hotline (02302/581-5330) für allgemeine Fragen: Täglich (montags bis freitags) von 8:00h bis 12:00h und (montags bis donnerstags) von 13:00h bis 15:00h Ihre zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter nach Buchstabenbereichen sind telefonisch erreichbar von 8.30 Uhr bis 10.00 Uhr: Frau Zielonka: A - Big Frau Gens: Bih - Dn Frau Binger: Do - Fre Frau Gottschlich: Frf - Ham Frau Wigotzki: Han - I Frau Schüngel: J - Kre Herr Tischler: Krf - Mod Herr Grieper: Moe - Q Herr Gülkan: R - Schre Herr Wähning: Schrf - Top Herr Özcelik: Toq - Z
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
70 Grünanlagen- und Sportplatzunterhaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: gruenflaechen@stadt-witten.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Witten
Wohngeldantrag Mietbescheinigung Nachweis der Mietzahlung (z.B. Kontoauszug oder Mietbuch) Nachweis über das Bruttoarbeitseinkommen -auch geringfügig Beschäftigte Darüber hinaus ist nach den Umständen des Einzelfalls die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich. Sie können die Antragsformulare auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW abrufen: ganz unten bei "Wohngeld mit Hilfe von Antrgsvordrucken per Post beantragen"
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Witten
Wohngeldgesetz nebst Verordnungen, SGB I - XII u.a.
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Witten
Eine Bearbeitung des Wohngeldantrages kann aufgrund der Vielzahl der Anträge zurzeit zwischen 2 bis 4 Monaten dauern. Der errechnete Wohngeldbetrag wird dann rückwirkend gezahlt.
Kosten
Keine
Weitere Informationen
Hinweise für Witten
Wohngeldantrag online www.jobcenter-en.de wohngeld.nrw.de Hinweisblatt zum Wohngeldantrag (PDF, 128, 67 KB) Abgrenzung Wohngeld - Bürgergeld
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021