vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung

    Erhöhungsantrag Wohngelderhöhung

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten, der für Mieter einer Wohnung als Mietzuschuss und für Eigentümer einer Wohnung oder eines Eigenheims als Lastenzuschuss gezahlt werden kann. Ein Anspruch auf Wohngeld ist insbesondere abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miethöhe und der Höhe des Gesamteinkommens und kann nur im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen persönlichen Situation des Antragstellers errechnet werden. Die Leistung kann vom Beginn des Monats an gewährt werden, in dem der Antrag bei der Stadt Witten eingegangen ist. Weitere Informationen zum Thema Wohngeld und die Antragsformulare sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW erhältlich (www.wohngeld.nrw.de). Über den Online-Wohngeldrechner finden Sie schnell und unkompliziert heraus, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben: Das Programm berechnet einen unverbindlichen Wohngeldbetrag. Viele Hilfestellungen begleiten Sie beim Ausfüllen. Besonders praktisch: Sie können den Antrag direkt im Anschluss an die unverbindliche Berechnung online übermitteln. Selbstverständlich können Sie den Wohngeldantrag auch zusenden oder in den Hausbriefkasten vor dem Rathaus-Haupteingang abgeben. Vorsprachen nur nach telefonischer Terminvereinbarung! Telefonische Erreichbarkeit Hotline (02302/581-5330) für allgemeine Fragen: Täglich (montags bis freitags) von 8:00h bis 12:00h und (montags bis donnerstags) von 13:00h bis 15:00h Ihre zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter nach Buchstabenbereichen sind telefonisch erreichbar von 8.30 Uhr bis 10.00 Uhr: Frau Zielonka: A - Big Frau Gens: Bih - Dn Frau Binger: Do - Fre Frau Gottschlich: Frf - Ham Frau Wigotzki: Han - I Frau Schüngel: J - Kre Herr Tischler: Krf - Mod Herr Grieper: Moe - Q Herr Gülkan: R - Schre Herr Wähning: Schrf - Top Herr Özcelik: Toq - Z

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    02 Online-Management

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    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

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    Version

    Technisch geändert am 24.01.2023

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    Deutsch

    Sprache: de

    32 Ordnungsamt

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    Marktstraße 16

    58452 Witten

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    Technisch geändert am 07.03.2023

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    70 Abfallberatung

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    Dortmunder Str. 15

    58455 Witten

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    Technisch geändert am 13.09.2023

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    50 Bildung und Teilhabe - BuT / Wohnberechtigungsbescheinigungen

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    Marktstraße 16

    58452 Witten

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    Technisch geändert am 13.09.2023

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    50 Wohngeldstelle

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    Marktstraße 16

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    Technisch geändert am 13.09.2023

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    70 Abteilung Grünflächen

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    Technisch geändert am 19.09.2023

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    70 Abfallberatung

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    Technisch geändert am 19.09.2023

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    70 Grünanlagen- und Sportplatzunterhaltung

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    Dortmunder Str. 15

    58455 Witten

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    Technisch geändert am 19.09.2023

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    Wohngeldantrag Mietbescheinigung Nachweis der Mietzahlung (z.B. Kontoauszug oder Mietbuch) Nachweis über das Bruttoarbeitseinkommen -auch geringfügig Beschäftigte Darüber hinaus ist nach den Umständen des Einzelfalls die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich. Sie können die Antragsformulare auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW abrufen: ganz unten bei "Wohngeld mit Hilfe von Antrgsvordrucken per Post beantragen"

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

     

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten

    Wohngeldgesetz nebst Verordnungen, SGB I - XII u.a.

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Witten

    Eine Bearbeitung des Wohngeldantrages kann aufgrund der Vielzahl der Anträge zurzeit zwischen 2 bis 4 Monaten dauern. Der errechnete Wohngeldbetrag wird dann rückwirkend gezahlt.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    Wohngeldantrag online www.jobcenter-en.de wohngeld.nrw.de Hinweisblatt zum Wohngeldantrag (PDF, 128, 67 KB) Abgrenzung Wohngeld - Bürgergeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de