vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung

    Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung

    Hinweise für Hopsten

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Hopsten

    Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn

    • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
    • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
    • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

     

    Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnung & Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Bunte Straße 35

    48496 Hopsten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5458 932530

    Fax: +49 5458 932588

    E-Mail: ordnung.soziales@hopsten.de

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Team Soziales & Jobcenter

    Adresse

    Hausanschrift

    Bunte Straße 35

    48496 Hopsten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hopsten

    Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hopsten

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,

    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,

    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hopsten

    § 27 Wohngeldgesetz (WoGG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hopsten

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hopsten

    Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Hopsten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de