vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung

    Erhöhungsantrag Wohngelderhöhung

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens.

    Dabei wird unterschieden zwischen einem Mietzuschuss für gemieteten Wohnraum und einem Lastenzuschuss für Eigentum.

    Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sind antragsabhängig und werden grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht.

    Weitere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie hier:

      Hier finden Sie die Anträge für Wohngeld:
    • Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss
    • Anlage zum Wohngeldantrag für Haushalte mit mehr als 5 Personen
    • Vermieterbescheinigung
      Diese können Sie nutzen, wenn Sie keinen Onlineantrag stellen möchten.   Alternativ können Sie mit dem Online-Wohngeldrechner unverbindlich Ihren Wohngeldbetrag berechnen. Im Anschluss an den Online-Wohngeldrechner besteht die Möglichkeit den Antrag online zu übermitteln. Eine Anleitung "Mit dem Wohngeldrechner Schritt-für-Schritt zum Wohngeld" finden Sie hier.   Dem Antrag sind u.a. Unterlagen über die Höhe der Miete bzw. Belastung sowie Einkommensunterlagen von allen zum Haushalt gehörenden Haushaltsmitgliedern beizufügen.
     
    Rechtsgrundlagen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Soziales, Ehrenamt und Senioren

    Adresse

    Hausanschrift

    Overbergplatz 3

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

     

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Dülmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de