Erhöhungsantrag Wohngelderhöhung
Beschreibung
Hinweise für Dülmen
Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Dabei wird unterschieden zwischen einem Mietzuschuss für gemieteten Wohnraum und einem Lastenzuschuss für Eigentum.
Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sind antragsabhängig und werden grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht.
Weitere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie hier:
Hier finden Sie die Anträge für Wohngeld:- Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss
- Anlage zum Wohngeldantrag für Haushalte mit mehr als 3 Personen
- Vermieterbescheinigung
- Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss (für Eigentum)
- Anlage zum Wohngeldantrag - Lastenzuschuss für Haushalte mit mehr als 3 Personen
- Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss (für Eigentum)
Hilfe bei weiteren Fragen
Wenden Sie sich an die für Ihren Nachnahmen zuständige Person:
- Buchstaben Ab - Da: Frau Köhnke
- Buchstaben Db-Hab: Frau Wilstacke
- Buchstaben Hac-Kiel: Frau Deike
- Buchstaben Kiem-Olb: Frau Doliff
- Buchstaben Olc-Sin: Frau Potthoff
- Buchstaben Sio-Z: Fau Wolfsheimer
Rechtsgrundlagen
- Wohngeldgesetz (WoGG)
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Nachweis der eingetretenen Änderung.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021
Stichwörter
Hinweise für Dülmen