Erhöhungsantrag Wohngelderhöhung
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum. Wohngeld gilt als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung und als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Empfänger sogenannter Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerberleistungen) können kein Wohngeld erhalten, da in diesen Leistungen bereits die angemessenen Kosten für die Wohnung berücksichtigt werden.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldrechner des Landes NRW ausrechnen lassen sowie optional auch beantragen.
Für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung bitte im Dowload-Bereich das Formular "Lastenzuschuss" nutzen. alternativ kann der Lastenzuschuss auch durch Aufruf des Wohngeldrechners beantragt werden.
Der Antrag mit den erforderlichen Unterlangen kann ebenfalls beim zuständigen Sachbearbeiter des Sozialamts der Stadtverwaltung Heinsberg gestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Nachweis der eingetretenen Änderung.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg
Wohngeldgesetz (WoGG)
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heinsberg
Zuständigkeiten:
- Frau von der Ruhren (Buchstaben: A - C)
- Frau Pereira (Buchstaben: D - E)
- Frau Coenen (Buchstaben: F - H, J, Q, R)
- Frau Beutler (Buchstaben I, K - P, U, X - Z)
- Frau Jansen (Buchstaben: S, T, V, W)
Weitere Informationen
Hinweise für Heinsberg
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021
Stichwörter
Hinweise für Heinsberg