Partnerschaft, Trennung und Scheidung Beratung
Hinweise für Soest
Beschreibung
Hinweise für Soest
Eltern, die sich trennen oder scheiden lassen und die davon betroffenen Kinder können sich unmittelbar an die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Regionalen Sozialdienstes wenden.
Kontakt
Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn ohne sie die gewöhnliche und gesunde Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen so stark beeinträchtigt wäre, dass körperliche oder seelische Schädigungen des Kindes oder Jugendlichen befürchtet werden müssen. Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich über das Kontaktformular unter den Links an die jeweilige Ansprechperson wenden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 17 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Hängt vom Einzelfall ab.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen