Anzeige der erstmaligen Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung im Bewacherrecht
Erstmalige Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen im Bewacherrecht anzeigen
Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Für Reg.-Bez. Münster (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 13a Absatz 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen