Wilder Müll

    Wilder Müll

    Hinweise für Alfter

    Beschreibung

    Hinweise für Alfter

    Als wilder Müll werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um wilden Müll, wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von wildem Müll ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des wilden Mülls ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 7

    53347 Alfter

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Alfter

    • Beschreibung des Fundortes
    • Gegebenenfalls ein Foto des Fundortes

    Formulare

    Hinweise für Alfter

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Wilden Müll melden Sie bitte über die Melde-App der Gemeinde Alfter. Dort kommt Ihre Meldung in einem zentralen Postfach an und wird an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Alfter

    Die Melde-App der Gemeinde Alfter steht zum Download im Google-Play-Store sowie im Apple-App-Store bereit.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Alfter

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de