Wilder Müll
Hinweise für Alfter
Beschreibung
Hinweise für Alfter
Als wilder Müll werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um wilden Müll, wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von wildem Müll ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des wilden Mülls ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Beschreibung des Fundortes
- Gegebenenfalls ein Foto des Fundortes
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Wilden Müll melden Sie bitte über die Melde-App der Gemeinde Alfter. Dort kommt Ihre Meldung in einem zentralen Postfach an und wird an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Die Melde-App der Gemeinde Alfter steht zum Download im Google-Play-Store sowie im Apple-App-Store bereit.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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