Grundstücksvermessung Durchführung

    Grundstück vermessen lassen

    Sie möchten Ihr Grundstück vermessen lassen, weil es keine Grenzsteine mehr gibt oder weil die Grundstücksgrenze unklar ist? Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Bei Unklarheiten oder Unstimmigkeiten über den genauen Verlauf von bestehenden Grundstücksgrenzen können mit Hilfe des Katasternachweises die Grundstücksgrenzen in die Örtlichkeit übertragen und mit Grenzsteinen, Eisenrohren oder Meißelzeichen erkennbar abgemarkt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Vermessung

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-6210

    Fax: 02581 53-6299

    E-Mail: vermessung@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Geoinformation und Kataster

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-6209

    Fax: 02581 53-6299

    E-Mail: geodatenzentrum@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    • Bitte den Vermessungsantrag ausdrucken, ausfüllen und unterzeichnet per Post oder E-Mail einsenden.
    • Bitte mitteilen, welche der Grenzen des Grundstücks vermessen werden soll.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Warendorf

    • Der Antrag auf Grernzvermessung kann von Eigentümern gestellt werden.
    • Der Antrag auf Grernzvermessung kann von Erbbauberechtigten gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Warendorf

    • Zunächst werden im Amt für Geoinformation und Kataster die Karten und Vermessungsrisse zusammengestellt, die die Entstehung des Flurstücks nachweisen und die zur Vermessung notwendigen Zahlenangaben enthalten. Eine evtl. notwendige Teilungsgenehmigung wird von der zuständigen Stelle eingeholt.
    • Die beteiligten Eigentümer und Erbbauberechtigten werden über den Vermessungstermin informiert.
    • Anschließend findet die Vermessung vor Ort statt.
    • Bei Teilungs- und Grenzvermessungen werden mit den beteiligten Eigentümern und Erbbauberechtigten die örtlich festgestellten Grenzen und deren Abmarkungen in einer Grenzniederschrift dokumentiert und mit öffentlichem Glauben beurkundet.
    • Im Innendienst erfolgt die Berechnung der Vermessung.
    • In der Liegenschaftskarte und im Liegenschaftsbuch werden bei Teilungsvermessungen die neuen Flurstücke gebildet. Die beteiligten Eigentümer, die Erbbauberechtigten und das Grundbuchamt erhalten einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster.
    • Eventuelle Veränderungen im Gebäudebestand, beispielsweise neue Gebäude oder Abbrüche, werden ebenfalls vermessen, dokumentiert und in die Liegenschaftskarte übernommen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Grenzzeichen dürfen nur von den oben aufgezählten Vermessungsstellen angebracht, entfernt oder verändert werden.

    Weitere Informationen

    Übersichtskarte aller in Nordrhein-Westfalen ansässigen, öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure: http://www.oebvi.nrw.de/ Anschriften der Katasterämter in Nordrhein-Westfalen: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/geobasis/liegenschaftskataster/katasterbehoerden.pdf Übersicht der Bodenrichtwerte in Nordrhein-Westfalen: https://www.boris.nrw.de/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Warendorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de