Grundstücksvermessung Durchführung
Grundstück vermessen lassen
Sie möchten Ihr Grundstück vermessen lassen, weil es keine Grenzsteine mehr gibt oder weil die Grundstücksgrenze unklar ist? Näheres dazu erfahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Warendorf
Bei Unklarheiten oder Unstimmigkeiten über den genauen Verlauf von bestehenden Grundstücksgrenzen können mit Hilfe des Katasternachweises die Grundstücksgrenzen in die Örtlichkeit übertragen und mit Grenzsteinen, Eisenrohren oder Meißelzeichen erkennbar abgemarkt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Warendorf
- Bitte den Vermessungsantrag ausdrucken, ausfüllen und unterzeichnet per Post oder E-Mail einsenden.
- Bitte mitteilen, welche der Grenzen des Grundstücks vermessen werden soll.
Formulare
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Warendorf
- Der Antrag auf Grernzvermessung kann von Eigentümern gestellt werden.
- Der Antrag auf Grernzvermessung kann von Erbbauberechtigten gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Warendorf
Verfahrensablauf
Hinweise für Warendorf
- Zunächst werden im Amt für Geoinformation und Kataster die Karten und Vermessungsrisse zusammengestellt, die die Entstehung des Flurstücks nachweisen und die zur Vermessung notwendigen Zahlenangaben enthalten. Eine evtl. notwendige Teilungsgenehmigung wird von der zuständigen Stelle eingeholt.
- Die beteiligten Eigentümer und Erbbauberechtigten werden über den Vermessungstermin informiert.
- Anschließend findet die Vermessung vor Ort statt.
- Bei Teilungs- und Grenzvermessungen werden mit den beteiligten Eigentümern und Erbbauberechtigten die örtlich festgestellten Grenzen und deren Abmarkungen in einer Grenzniederschrift dokumentiert und mit öffentlichem Glauben beurkundet.
- Im Innendienst erfolgt die Berechnung der Vermessung.
- In der Liegenschaftskarte und im Liegenschaftsbuch werden bei Teilungsvermessungen die neuen Flurstücke gebildet. Die beteiligten Eigentümer, die Erbbauberechtigten und das Grundbuchamt erhalten einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster.
- Eventuelle Veränderungen im Gebäudebestand, beispielsweise neue Gebäude oder Abbrüche, werden ebenfalls vermessen, dokumentiert und in die Liegenschaftskarte übernommen.
Fristen
keine
Kosten
Es fallen Kosten an. Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Grenzzeichen dürfen nur von den oben aufgezählten Vermessungsstellen angebracht, entfernt oder verändert werden.
Weitere Informationen
Übersichtskarte aller in Nordrhein-Westfalen ansässigen, öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure:
http://www.oebvi.nrw.de/
Anschriften der Katasterämter in Nordrhein-Westfalen:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/geobasis/liegenschaftskataster/katasterbehoerden.pdf
Übersicht der Bodenrichtwerte in Nordrhein-Westfalen:
https://www.boris.nrw.de/
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.09.2020
Stichwörter
Hinweise für Warendorf