Zahlungserleichterungen bei Ordnungswidrigkeiten Bewilligung

    Zahlungserleichterungen bei Ordnungswidrigkeiten Bewilligung

    Hinweise für Werl

    Beschreibung

    Hinweise für Werl

    Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die mit einer Geldbuße geahndet wird. Im Kontext vieler Gesetze werden bestimmte Verhaltensweisen als Ordnungswidrigkeit bezeichnet. Dabei handelt es sich um leichtere Gesetzesverstöße, also Verstöße ohne kriminellen Inhalt, die nicht mit einer Strafe, sondern mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Personen, die einen Bußgeldbescheid erhalten haben, können im Bußgeldverfahren ihre Rechte wahrnehmen, indem sie die Einsicht in die Bußgeldakte beantragen und/oder Einspruch gegen den Bescheid erheben. Sind Gegenstände beschlagnahmt oder sichergestellt worden, kann unter bestimmten Umständen eine Besichtigung beantragt werden. Weiterhin können in bestimmen Fällen Zahlungserleichterungen (Stundung/Aufschub, Teilzahlungen) gewährt werden. Rechtsgrundlage sind die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).

    Anträge und Anfragen können über verwarnung(at)werl.de gemeldet werden.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Abteilung Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-0

    Fax: 02922 800-3298

    E-Mail: ordnungsamt@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Werl

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de