Zahlungserleichterungen bei Ordnungswidrigkeiten Bewilligung

    Zahlungserleichterungen bei Ordnungswidrigkeiten Bewilligung

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Sofern jemand aufgrund seiner Einkommens- und Vermögenssituation nicht in der Lage ist, Forderungen in einer Summe zu bezahlen, kann der Kreis Gütersloh Zahlungserleichterungen gewähren (Stundung der Forderung, Ratenzahlung).

    Diese sind schriftlich zu beantragen (Antrag auf Ratenzahlung/Stundung). Außerdem müssen Unterlagen beigefügt sein, die die Einkommens- und Vermögenssituation belegen (z.B. Gehaltsabrechnungen).

    Stundung

    Eine Stundung bedeutet, dass die Fälligkeit (Datum, wann die Summe bezahlt werden muss) der Forderung auf einen späteren Termin verschoben wird.

    Ratenzahlung

    Bei einer Ratenzahlung werden monatliche Teilzahlungen von der kompletten Forderungssumme gewährt. Dafür sollte ein Dauerauftrag bei einer Bank eingerichtet werden.

    Verfahren

    Die Kreiskasse entscheidet über eine Stundung bzw. eine Ratenzahlung. Setzen Sie sich mit uns dafür rechtzeitig in Verbindung. So lassen sich zusätzliche Kosten (Mahngebühren, Vollstreckungsgebühren) vermeiden. Es ist für die Zuordnung wichtig, dass Sie immer das Kassenzeichen mit angegeben.

    Nach der Prüfung der Gewährung wird dem Antragsteller ein Schreiben mit der Entscheidung zugeschickt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    1.5.2: Kreiskasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-0

    Fax: 05241 85-4000

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    1. Ausgefüllter Antrag auf Ratenzahlung/Stundung
    2. Unterlagen über die Einkommens / und Vermögenssituation

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gütersloh

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gütersloh

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gütersloh

    Fristen

    Hinweise für Gütersloh

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

    Hinweise für Gütersloh

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de