Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen
Hinweise für Anröchte
Beschreibung
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Anröchte
Wenn Sie schon beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gemeldet sind, bringen Sie bitte zur Antragstellung Ihre Beitragsnummer mit. Diese finden Sie in Ihrer Beitragsrechnung oder in Ihrem Kontoauszug (letzte Beitragszahlung). Oder entnehmen Sie die Beitragsnummer dem zuletzt erteilten Befreiungs- oder Ermäßigungsbescheid. Kranke oder behinderte Antragsteller sollten außerdem entsprechende Nachweise (z.B. Schwerbehindertenausweis) vorlegen. Personen, die sich aufgrund des Bezuges von Sozialleistungen befreien lassen wollen, bringen bitte den aktuellen Sozialleistungsbescheid mit.
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Anröchte
- Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialhilfe
- BAföG
- Grundsicherung
- oder Sie sind taubblind
- oder empfangen Blindenhilfe.
Hinweise:
Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag können Sie als besonderer Härtefall beantragen, wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als EUR 17,50 überschreiten.
Sind Sie von der Beitragspflicht befreit, so erstreckt sich die Befreiung innerhalb der Wohnung auch auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.
Sie erhalten es
- bei Städten,
- bei Gemeinden,
- bei den zuständigen Behörden und
- im Internet.
Das Internet-Formular können Sie Online ausfüllen. Drucken Sie dieses am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg an die zuständige Stelle.
Fristen
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Sie müssen den Antrag auf Befreiung innerhalb von zwei Monaten, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde, einreichen.
Sie erhalten die Befreiung ab dem Ersten des Monats, der im Bewilligungsbescheid als Leistungsbeginn genannt ist.
Bearbeitungsdauer
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Die Befreiung erfolgt frühestens zu Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.
Kosten
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Antragsverfahren und Prüfung: keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022
Stichwörter
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