Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder wesentliche Änderung des Betriebs Erteilung
Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder wesentliche Änderung des Betriebs Erteilung
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Kreis Kleve (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 12 Abs. 1 Nr 4 Strahlenschutzgesetz - StrlSchG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen