§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung

    Reitkennzeichen und Reitplaketten beantragen

    Hier erfahren Sie, wie Sie ein Reitkennzeichen beantragen können.

    Beschreibung

    Hinweise für Burscheid

    Reiten in der freien Landschaft ist nur gestattet, wenn am Zaumzeug des Pferdes, beidseitig gut sichtbar, Reitkennzeichen mit gültiger Jahresreitplakette befestigt sind. Das Reiterkennzeichen ist halterbezogen, bleibt also auch bei ihm, wenn das Pferd gewechselt wird. Wer mehrere Pferde besitzt, muss für jedes Pferd ein eigenes Kennzeichen anschaffen. Die Reiterkennzeichen sind nur gültig, wenn auf ihnen eine jährlich zu erneuernde und gebührenpflichtige Reitplakette angebracht ist. Wer ohne gültiges Kennzeichen in der freien Landschaft, im Wald oder in Schutzgebieten außerhalb von Straßen oder Wegen reitet, kann zur Zahlung einer Geldbuße verpflichtet werden. Reiterkennzeichen aus anderen Bundesländern gelten auch in Nordrhein-Westfalen und umgekehrt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Bürgeranlegenheiten, Wahlen und Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02174 670-444

    E-Mail: buergerbuero@burscheid.de

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Burscheid

    Die benötigten Formulare finden Sie auf der Homepage des Rheinisch-Bergischen Kreises

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
    • Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
    • Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
    • Gebühren entrichten

    Reiterplaketten per Post empfangen

    Bearbeitungsdauer

    Ungefähr zwei Tage

    Kosten

    Hinweise für Burscheid

    Die Gebühren werden über das Sepa-Mandat vom Rheinisch-Bergischen Kreis eingezogen, welches bei Antragstellung im Servicebüro ausgefüllt wird.Private Pferdehalter Neuantrag: 39,38 € Verlängerung: 30,19 €Gewerbliche Pferdehalter Neuantrag: 89,38 € Verlängerung: 80,19 €Was passiert mit dem Geld ? Die Mittel werden dazu verwandt, Reitwege zu unterhalten. Letztlich finanzieren die Reiter also ihr eigenes Hobby, denn nur das Geld, was auch aufgebracht wird, kann zur Unterhaltung der Reitwege ausgegeben werden. Welche Wege unterhalten werden, können die örtlichen Reitverbände oder Waldeigentümer als Antragsteller mitbestimmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de