§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung
Reitkennzeichen und Reitplaketten beantragen
Hier erfahren Sie, wie Sie ein Reitkennzeichen beantragen können.
Beschreibung
Hinweise für Burscheid
Reiten in der freien Landschaft ist nur gestattet, wenn am Zaumzeug des Pferdes, beidseitig gut sichtbar, Reitkennzeichen mit gültiger Jahresreitplakette befestigt sind. Das Reiterkennzeichen ist halterbezogen, bleibt also auch bei ihm, wenn das Pferd gewechselt wird. Wer mehrere Pferde besitzt, muss für jedes Pferd ein eigenes Kennzeichen anschaffen. Die Reiterkennzeichen sind nur gültig, wenn auf ihnen eine jährlich zu erneuernde und gebührenpflichtige Reitplakette angebracht ist. Wer ohne gültiges Kennzeichen in der freien Landschaft, im Wald oder in Schutzgebieten außerhalb von Straßen oder Wegen reitet, kann zur Zahlung einer Geldbuße verpflichtet werden. Reiterkennzeichen aus anderen Bundesländern gelten auch in Nordrhein-Westfalen und umgekehrt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt für Bürgeranlegenheiten, Wahlen und Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02174 670-444
E-Mail: buergerbuero@burscheid.de; standesamt@burscheid.de; wahlen@burscheid.de
Bürgerbüro
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Telefon Festnetz: 02174 670-444
E-Mail: buergerbuero@burscheid.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Burscheid
Die benötigten Formulare finden Sie auf der Homepage des Rheinisch-Bergischen Kreises
Formulare
Voraussetzungen
- Antragsstellerin oder Antragsteller ist die Pferde haltende Person
- Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
- Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 15
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 16
- Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) § 17
- Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz LNatSchG NRW) vom 21.07.2000 § 62
Verfahrensablauf
- Verlängerung der Aufkleber per Formular (Reiterplaketten) beantragen
- Gebühren entrichten
Reiterplaketten per Post empfangen
Bearbeitungsdauer
Ungefähr zwei Tage
Kosten
Hinweise für Burscheid
Die Gebühren werden über das Sepa-Mandat vom Rheinisch-Bergischen Kreis eingezogen, welches bei Antragstellung im Servicebüro ausgefüllt wird.Private Pferdehalter Neuantrag: 39,38 € Verlängerung: 30,19 €Gewerbliche Pferdehalter Neuantrag: 89,38 € Verlängerung: 80,19 €Was passiert mit dem Geld ? Die Mittel werden dazu verwandt, Reitwege zu unterhalten. Letztlich finanzieren die Reiter also ihr eigenes Hobby, denn nur das Geld, was auch aufgebracht wird, kann zur Unterhaltung der Reitwege ausgegeben werden. Welche Wege unterhalten werden, können die örtlichen Reitverbände oder Waldeigentümer als Antragsteller mitbestimmen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021