Beistandschaft
Hinweise für Lünen
Beschreibung
Hinweise für Lünen
Beistandschaft nennt man die gesetzliche Vertretung minderjähriger Kinder bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Kindesunterhalt.
Alleinsorgeberechtigte und - bei gemeinsamer Sorge - alleinerziehende Elternteile, können beim Jugendamt schriftlich eine kostenlose Beistandschaft für ihr Kind beantragen.
Dabei vertritt das Jugendamt das Kind gesetzlich bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes. Durch die Beistandschaft wird das elterliche Sorgerecht nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft kann durch schriftlichen Antrag des alleinsorgeberechtigten bzw. alleinerziehenden Elternteils jederzeit beendet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Die benötigten Unterlagen sind einzelfallabhängig und werden daher mit der zuständigen Fachkraft direkt besprochen.
Formulare
Hinweise für Lünen
Voraussetzungen
Hinweise für Lünen
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Beistandschaft beim Jugendamt Lünen eingerichtet werden kann:
Sie müssen der alleinsorgeberechtigte Elternteil oder - bei gemeinsamer Sorge
der Elternteil sein, in dessen Obhut sich das Kind befindet oder ehrenamtlicher Vormund sein.
Das Kind muss minderjährig sein.
Das Kind muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Lünen haben.
Rechtsgrundlage(n)
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Sozialgesetzbuch VIII
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Lünen
Die Beistandschaft muss formlos aber schriftlich beantragt werden. Bitte richten Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an beistandschaften@luenen.de und die zuständige Fachkraft wird schnellstmöglich einen Termin mit Ihnen vereinbaren.
Fristen
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In der Regel wird das Jugendamt nur für zukünftige Unterhaltsansprüche eine Hilfestellung anbieten können. Eine Beistandschaft kann längstens bis zur Volljährigkeit des Kindes geführt werden. Auf Wunsch können Sie die Beistandschaft schon vor Volljährigkeit des Kindes schriftlich aufheben.
Bearbeitungsdauer
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Das Jugendamt wird bei der Führung einer Beistandschaft im Bereich des „Privatrechts“ tätig. Individuelle Faktoren spielen hier eine erhebliche Rolle.
Welche ersten Schritte unternommen werden können und welchen Erfolg diese haben, hängt stark vom jeweiligen Einzelfall ab. Eine Garantie, dass das gewünschte Ergebnis erreicht wird, kann nicht gegeben werden.
Aus den vorgenannten Gründen ist es nicht möglich, eine Bearbeitungsdauer abzuschätzen.
Kosten
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Die Unterstützung, die Beratung und die Beistandschaft sind für Sie kostenfrei. Im Rahmen von gerichtlichen Verfahren können Kosten entstehen, die vom Elternteil zu tragen sind.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen