Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer

    Beistandschaft

    Hinweise für Lünen

    Beschreibung

    Hinweise für Lünen

    Beistandschaft nennt man die gesetzliche Vertretung minderjähriger Kinder bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Kindesunterhalt.

    Alleinsorgeberechtigte und - bei gemeinsamer Sorge - alleinerziehende Elternteile, können beim Jugendamt schriftlich eine kostenlose Beistandschaft für ihr Kind beantragen.
    Dabei vertritt das Jugendamt das Kind gesetzlich bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes. Durch die Beistandschaft wird das elterliche Sorgerecht nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft kann durch schriftlichen Antrag des alleinsorgeberechtigten bzw. alleinerziehenden Elternteils jederzeit beendet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Rechtliche Hilfen

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    44532 Lünen

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lünen

    Die benötigten Unterlagen sind einzelfallabhängig und werden daher mit der zuständigen Fachkraft direkt besprochen.

    Formulare

    Hinweise für Lünen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lünen

    Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Beistandschaft beim Jugendamt Lünen eingerichtet werden kann:

    • Sie müssen der alleinsorgeberechtigte Elternteil oder - bei gemeinsamer Sorge

    • der Elternteil sein, in dessen Obhut sich das Kind befindet oder ehrenamtlicher Vormund sein.

    • Das Kind muss minderjährig sein.

    • Das Kind muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Lünen haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lünen

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Sozialgesetzbuch VIII

    Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lünen

    Die Beistandschaft muss formlos aber schriftlich beantragt werden. Bitte richten Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an beistandschaften@luenen.de und die zuständige Fachkraft wird schnellstmöglich einen Termin mit Ihnen vereinbaren. 

    Fristen

    Hinweise für Lünen

    In der Regel wird das Jugendamt nur für zukünftige Unterhaltsansprüche eine Hilfestellung anbieten können. Eine Beistandschaft kann längstens bis zur Volljährigkeit des Kindes geführt werden. Auf Wunsch können Sie die Beistandschaft schon vor Volljährigkeit des Kindes schriftlich aufheben.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lünen

    Das Jugendamt wird bei der Führung einer Beistandschaft im Bereich des „Privatrechts“ tätig. Individuelle Faktoren spielen hier eine erhebliche Rolle.
    Welche ersten Schritte unternommen werden können und welchen Erfolg diese haben, hängt stark vom jeweiligen Einzelfall ab. Eine Garantie, dass das gewünschte Ergebnis erreicht wird, kann nicht gegeben werden.
    Aus den vorgenannten Gründen ist es nicht möglich, eine Bearbeitungsdauer abzuschätzen.

    Kosten

    Hinweise für Lünen

    Die Unterstützung, die Beratung und die Beistandschaft sind für Sie kostenfrei. Im Rahmen von gerichtlichen Verfahren können Kosten entstehen, die vom Elternteil zu tragen sind.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lünen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lünen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de