Fundsachen Herausgabe
Vorgesehen zum Löschen - Fundsachen Herausgabe
Hinweise für Welver
Beschreibung
Hinweise für Welver
Wenn Sie etwas gefunden haben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese Fundsache im Fachbereich 2.1 der Gemeinde Welver abzugeben oder den Fund telefonisch oder schriftlich anzuzeigen. Sollten Sie selbst etwas verloren haben, können Sie sich ebenfalls persönlich oder telefonisch im Fachbereich 2.1 erkundigen, ob die vermisste Sache abgegeben wurde.Wo wird eine Fundsache aufbewahrt? In der Regel werden Fundsachen im Fachbereich 2.1 aufbewahrt.Tiere können im Fachbereich 2.1 nicht angenommen werden; Ihnen zugelaufene oder zugeflogene Tiere können Sie im Tierheim Soest abgeben (Tel.: 02921/15241). Fundtiere lassen sich durch Merkmale wie Halsband, Tätowierung oder Chip als dem Menschen zugehörig zuordnen. Lediglich herrenlose Katzen ohne Kennzeichnung werden nicht als Fundtiere eingestuft und sind wieder in die Freiheit zu entlassen. Ausnahmen gibt es bei kranken oder verletzten Katzen, sowie bei Katzen, die zu jung sind in freier Wildbahn zu überleben." Wenn Sie große Fundsachen, z.B. Fahrräder, Mopeds oder auch Tiere bei der Gemeinde Welver anzeigen, wird die Fundsache bei Ihnen abgeholt.Verlustbescheinigungen über verlorene oder gestohlene Fahrräder, Mofas etc., zur Vorlage bei Versicherungen, werden auf Wunsch vom Fachbereich 2.1 ausgestellt.Wichtig!Alle Fundsachen können Sie auch zu Hause aufbewahren, falls Sie die Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten erwerben möchten. (Fristbeginn: Tag der Anzeige beim Ordnungsamt).Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.Für die Aufbewahrung im Rathaus wird je nach Wert der Fundsache eine Gebühr erhoben. Fundsachen mit einem Wert unter 5,00 EUR brauchen Sie nicht abgeben.Der Finder kann vom Eigentümer Finderlohn verlangen; die Höhe hängt vom Wert der gefundenen Sache ab. Eigentumserwerb Sollte sich der Eigentümer einer Sache nach 6 Monaten nicht gemeldet haben, kann der Finder das Eigentum an der Fundsache erwerben, wenn er den Anspruch auf Eigentumserwerb bei der Abgabe bzw. Anzeige der Fundsache angemeldet hat; sonst geht die Fundsache in das Eigentum der Gemeinde Welver über.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §§ 965 ff.
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Höhe der Verwaltungsgebühr für die Aufbewahrung der Fundsache im Fachbereich 2.1 richtet sich nach dem Wert der Fundsache.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen