Vorgesehen zum Löschen - Fundsachen Herausgabe
Hinweise für Geseke
Beschreibung
Hinweise für Geseke
Fundsachen können beim Bürgerbüro abgegeben werden. Darüber hinaus haben Finder alternativ die Möglichkeit, die Fundsache bei sich aufzubewahren. In diesem Falle ist dem Bürgerbüro der Fund mit Beschreibung der Fundsache anzuzeigen. Beim Bürgerbüro abgegebene Fundsachen werden mindestens 6 Monate aufbewahrt. Eigentumsrechte an Fundsachen können während dieser Zeit geltend gemacht werden, wobei je nach Wert der Fundsache eine Aufbewahrungsgebühr zu entrichten ist. Während der Aufbewahrungszeit nicht abgeholte Fundsachen gehen anschließend (auf Wunsch) in das Eigentum des Finders über.
Alternativ können Sie auch unser Serviceportal nutzen: Fundbüro online
Fundtiere können ggf. beim Tierheim Lippstadt abgegeben werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen