Vorgesehen zum Löschen - Fundsachen Herausgabe
Hinweise für Ense
Beschreibung
Hinweise für Ense
Fundsachen können im Bürgerbüro der Gemeinde Ense abgegeben werden. Darüber hinaus hat der Finder alternativ die Möglichkeit, die Fundsache bei sich aufzubewahren. In diesem Falle ist der Gemeindeverwaltung der Fund mit Beschreibung der Fundsache anzuzeigen.
Abgegebene Fundsachen werden mindestens sechs Monate aufbewahrt. Eigentumsrechte an Fundsachen können während dieser Zeit geltend gemacht werden, wobei je nach Wert der Fundsache eine Aufbewahrungsgebühr zu entrichten ist.
Während der Aufbewahrungszeit nicht abgeholte Fundsachen gehen anschließend (auf Wunsch) in das Eigentum des Finders über. Der Finder wird dann darüber informiert. Wurde die Fundsache in der Gemeindeverwaltung abgegeben, hat der Finder, soweit die Eigentumsübernahme gewünscht ist, eine Aufbewahrungsgebühr zu zahlen, wenn diese zu entrichten ist.
Online-Terminvereinbarung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ense
Formulare
Hinweise für Ense
Voraussetzungen
Hinweise für Ense
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ense
Verfahrensablauf
Hinweise für Ense
Fristen
Hinweise für Ense
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Ense
Kosten
Hinweise für Ense
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ense
Weitere Informationen
Hinweise für Ense
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen