Fundsachen Herausgabe
Vorgesehen zum Löschen - Fundsachen Herausgabe
Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
Sie haben etwas verloren? Oder gar gefunden? Dann sind Sie hier genau richtig! Gerne beantworten wir Ihre Fragen telefonisch (Telefon-Nr.: 581-1234) oder per eMail: buergerberatung@stadt-witten.de Das Fundbüro ist die Anlaufstelle für alle Fundsachen, die in Witten aufgefunden werden. Bei uns werden die Sachen verwahrt, registriert und nach Möglichkeit dem Eigentümer zurückgegeben. Sollten Sie in Witten etwas verloren haben, kann Ihnen vielleicht das Fundbüro helfen. Fundgegenstände werden in der Regel beim Fundbüro abgegeben oder angezeigt. Suchen Sie Ihr Tier, wenden Sie sich bitte an die "Arche Noah" Andreas-Blesekn-Straße 5 Tel. 390 377 oder Tierarztpraxis Dr. Schulze-Lammers Können wir Sie als Eigentümerin oder Eigentümer ermitteln (z. B. bei Ausweispapieren) informieren wir Sie natürlich so schnell wie möglich. Für einige Fundsachen ist eine persönliche Vorsprache im Fundbüro empfehlenswert, besonders, wenn es sich um Dinge handelt, die schlecht zu beschreiben sind und in Massen gefunden werden (z. B. Brillen, Schlüssel). Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminabsprache unter der Ruf-Nummer 581-1234 oder per eMail unter buergerberatung@stadt-witten.de möglich. Sollten Sie etwas in Witten gefunden haben und es an sich nehmen, müssen Sie dies dem Fundbüro der Stadt Witten melden und gegebenenfalls hier abgeben, sofern Sie die Sache der Eigentümerin oder dem Eigentümer nicht direkt zurückgeben können. Fundsachen sind alle Gegenstände, die ohne Absicht abhanden gekommen sind. Sachen, an denen der Besitz freiwillig aufgegeben wurde, also mit der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, sind herrenlose Sachen und damit keine Fundsachen. Dies gilt insbesondere für wertlose oder nahezu wertlose Sachen (z. B. schrottreife Fahrräder oder Mopeds; unbrauchbare Fahrzeugreifen; zerrissene, verschmutzte und abgetragene Kleidungs- und Wäschestücke). Gefundene Sachen bis zu einem Wert von 10,00 EUR sind ebenfalls nicht anzeigepflichtig. Die Fundsachen werden beim Fundbüro der Stadt Witten erfasst. Das Fundbüro wird dann versuchen, den Eigentümer oder die Eigentümerin zu ermitteln. In vielen Fällen ist dieses jedoch nicht möglich. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit der Anzeige des Fundes und beträgt sechs Monate. Danach wird die Fundsache an den Finder herausgegeben, sofern Fundrechte geltend gemacht wurden. Dabei ist zu beachten, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen bei Fundgegenständen mit integriertem Datenchip oder Speicherkarten diese erst fachgerecht zu bereinigen / zu löschen sind, bevor die Fundsache an den Finder herausgegeben werden kann. Die dafür anfallenden Kosten sind vom Finder zu übernehmen. Hat der Finder auf seinen Rückgabeanspruch nach einem halben Jahr der Aufbewahrung verzichtet, gehen die Fundgegenstände gem. § 976 BGB in das Eigentum der Stadt Witten über. Sie werden regelmäßig in Online-Versteigerungen über das Portal: www.sonderauktionen.net bzw. www.fundus.eu veräußert. 4 Wochen vor Beginn der Versteigerung gibt es eine Vorschau auf die zu versteigernden Fundsachen. Hinweise dazu werden rechtzeitig auf der Internetseite der Stadt Witten veröffentlicht. Im Interesse unserer Gesundheit tragen Sie bitte zum Selbst- und Fremdschutz im Rathaus eine medizinische Maske. Vielen Dank.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen