Fundsachen Herausgabe

    Vorgesehen zum Löschen - Fundsachen Herausgabe

    Hinweise für Schwelm

    Beschreibung

    Hinweise für Schwelm

    Wenn Sie etwas verloren oder gefunden haben, dann sind Sie hier genau richtig.Das Bürgerbüro ist die Anlaufstelle für alle Fundsachen, die im Stadtgebiet Schwelm aufgefunden werden. Im Bürgerbüro werden die Sachen verwahrt, registriert und sofern ermittelbar dem Eigentümer zurückgegeben.Fundsachen sind alle Gegenstände, die ohne Absicht abhanden gekommen sind. Sachen, an denen der Besitz freiwillig aufgegeben wurde, mit der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, sind herrenlose Sachen und somit keine Fundsachen. Dies gilt insbesondere für wertlose oder nahezu wertlose Sache (z. B. schrottreife Fahrräder; beschädigte, verschmutzte und abgetragene Kleidungs- & Wäschestücke...).Gefundene Sachen bis zu einem Wert von 10,00 Euro sind ebenfalls nicht anzeigepflichtig.Sollten Sie etwas in Schwelm gefunden haben und an sich nehmen, müssen Sie Ihren Fund dem Bürgerbüro der Stadt Schwelm melden und ggf. dort abgeben, sofern Sie die Fundsache der Eigentümerin oder dem Eigentümer nicht direkt zurückgeben können.Die Fundsachen werden hier im Bürgerbüro erfasst. Das Bürgerbüro wird dann versuchen, den Eigentümer oder die Eigentümerin der Sache zu ermitteln. In vielen Fällen ist dies jedoch nicht möglich.Die Aufbewahrungsfrist einer Fundsache beginnt mit der Anzeige und beträgt sechs Monate. Im Anschluss wird die Fundsache an den Finder heruasgegeben, sofern Fundrechte geltend gemacht wurden.Hat der Finder auf sein Rückgabeanspruch nach einem halben Jahr der Aufbewahrung verzichtet, gehen die Fundgegenstände gemäß § 976 BGB in das Eigentum der Stadt Schwelm über.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    214 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 24

    58332 Schwelm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02336/801-255

    Fax: 02336/801-77255

    E-Mail: buergerbuero@schwelm.de

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwelm

    Formulare

    Hinweise für Schwelm

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Bügerliche Gesetzbuch (BGB)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Verwaltungsgebühren (gestaffelt nach Wert des Fundgegenstandes...)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwelm

    Weitere Informationen

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    Fundanzeige

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de