elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren in gespeicherte Daten (Selbstauskunft)

    Elektronischer Identitätsnachweis

    Hinweise für Verl

    Beschreibung

    Hinweise für Verl

    Was ist eine eID-Karte?

    • "eID-Karte" ist die Abkürzung für "Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis".

    • Die eID-Karte istkein Ausweisdokument, sie enthält kein Passbild und keine Adresse.

    • Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre unabhängig vom Alter der Person.

    • Das Mindestalter für die Beantragung beträgt 16 Jahre.

    Wofür benötige ich ein eID-Karte?
    Die eID-Karte richtet sich an Personen, die keinen Personalausweis erhalten können. Mit ihrer Hilfe können diese die Funktionen des elektronischen Identitätsnachweises dennoch nutzen.

    Wer kann die eID-Karte beantragen?
    Die eID-Karte kann für Staatsangehörige der folgenden Länder ausgestellt werden:

    • B Belgien, Bulgarien

    • D Dänemark

    • E Estland

    • F Finnland, Frankreich

    • G Griechenland

    • N Niederlande, Norwegen

    • I  Island, Italien, Irland

    • K Kroatien

    • L Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg

    • M Malta

    • O Österreich

    • P Polen, Portugal

    • R Rumänien

    • S Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien

    • T Tschechien

    • U Ungarn

    • Z Zypern

    Wer kann die eID-Karte nicht beantragen?
    Staatsangehörige der folgenden Länder können die eID-Karte nicht beantragen:

    • Großbritannien

    • Türkei

    • Schweiz

    • Deutschland
      (Die eID-Funktion ist im Personalausweis bereits integriert. Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die nur einen Reisepass besitzen, müssen für die Nutzung dieser Funktion einen Personalausweis beantragen.)

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05246 / 961 0

    E-Mail: buergerservice@verl.de

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Verl

    Ihr ausländischer Pass oder Ausweis

    Formulare

    Hinweise für Verl

    Voraussetzungen

    Hinweise für Verl

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Verl

    Fristen

    Hinweise für Verl

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Verl

    Lieferzeit ca. 2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Verl

    37,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Verl

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Verl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de