Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen

    Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen

    Wenn Sie Geld sparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden. Die Prämie wird dem Bausparkonto zusätzlich zum jährlichen Sparbetrag gutgeschrieben.

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Mit zinsgünstigen Darlehen - teilweise in Kombination mit Tilgungsnachlässen - fördert das Land Nordrhein-Westfalen zum Beispiel: 

    • den Neubau und den Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen.
    • den Neubau und die Neuschaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, auch in Form von Mieteinfamilienhäusern,
    • die Reduzierung von baulichen Barrieren in Wohnungen, in und an Wohngebäuden sowie auf dem privaten Grundstück
    • die Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand
    • den Neubau / die Neuschaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung
    • bauliche Maßnahmen für Schwerbehinderte, die wegen der Art der Behinderung erforderlich sind
    • Maßnahmen zur Aufbereitung von Standorten
    • den Neubau und den Umbau von Pflegewohnplätzen
    • den Neubau / die Neuschaffung von Wohnraum für Studierende
    • Gründung von Bewohnergenossenschaften

    Die Förderungen des Neubaus und des Erwerbs von selbst genutztem Wohneigentum, der energetischen Verbesserung solcher Objekte sowie baulicher Maßnahmen für Schwerbehinderte werden nur gewährt, wenn die Haushalte bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Auf der jeweiligen Internetseite der NRW.BANK (siehe unter "Links und Downloads") steht für eine erste Einschätzung ein Förderberater zur Verfügung.

    Detaillierte Informationen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten und den jeweiligen Fördervoraussetzungen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kreises Soest (siehe unter "Ansprechpersonen") sowie unter "Links und Downloads".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Planung und Entwicklung

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Wohnungsbauprämie

    (Angaben aus Ihrem Bausparvertrag - etwa die Vertrags- oder Bauspar-Nummer, Identifikations-Nummer, Steuerbescheid für das Antragsjahr)

    Formulare

    Formulare: Antrag auf Wohnungsbauprämie
    Onlineverfahren möglich: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein und  das 16. Lebensjahr vollendet haben.
    Eine Wohnungsbauprämie wird gewährt, wenn Sie prämien-begünstigte Aufwendungen von mindestens 50 Euro pro Jahr leisten und gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
    • Dynamisierung der Einkommensgrenzen nach § 13 Abs. 4 WFNG NRW (vom 17.11.2021)
    • Wohnraumförderprogramm (WoFP 2023-27)
    • Wohnraumförderbestimmungen (WFB 2023)
    • Modernisierungsförderung (RL MOD 2023)
    • Bestimmungen zum Erwerb von Bindungen (BEB) 

    Verfahrensablauf

    Sie erhalten den Antrag für die Wohnungsbauprämie jedes Jahr zusammen mit Ihrem Kontoauszug von Ihrer Bausparkasse.
    Das Formular schicken Sie dann ausgefüllt dorthin zurück.

    Die Bausparkasse ermittelt aufgrund Ihrer Angaben die Wohnungsbauprämie; vorbehaltlich einer späteren Überprüfung durch die Finanzverwaltung und teilt Ihnen das Ergebnis mit. Unbegründete Wohnungsbauprämien-Anträge werden von der Bausparkasse selbst abgelehnt.

    Sie können die Prämie auch noch zwei Jahre rückwirkend - nach Ablauf des Sparjahres - beantragen.

    Die Prüfung der Einkommensgrenzen erfolgt automatisch durch Ihr Wohnsitz-Finanzamt.

    Im Rahmen eines Datenabgleichs wird geprüft, ob die Wohnungsbauprämie bei verschiedenen Bausparkassen über die gesetzlichen Höchstbeträge hinaus festgesetzt wurde. Weiterhin wird geprüft, ob die Einkommensgrenzen überschritten wurden, Wohnungsbauprämie für vermögenswirksame Leistungen festgesetzt wurde, obwohl ein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht und bei Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage die verbleibenden Aufwendungen je Bausparkasse weniger als 50 € betragen.
    Soweit aufgrund der Prüfung des Finanzamtes die ermittelte Wohnungsbauprämie zu ändern ist, wird dies der Bausparkasse elektronisch mitgeteilt.
    Sobald Ihr Bausparvertrag zugeteilt und die wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen wurden, erfolgt die Auszahlung Ihrer Prämien direkt auf Ihr Bausparkonto.
    Die Rückforderung zu Unrecht gewährter Wohnungsbauprämie ist von der Bausparkasse vorzunehmen.

    Fristen

    Antragstellung: jährlich bis zwei Jahre nach Ablauf des Sparjahres

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Hängt vom Einzelfall ab.

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Gebühren nach den Tarifen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW oder der Satzung des Kreises Soest vom 08.03.2012.

    Zahlungsarten:

    Überweisung, Bar- oder EC-Zahlung (nur mit Unterschrift) im Kreishaus beim Bürgerservice.

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 01.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Soest

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de