Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen

    Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen

    Wenn Sie Geld sparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden. Die Prämie wird dem Bausparkonto zusätzlich zum jährlichen Sparbetrag gutgeschrieben.

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Ziel der öffentlichen Wohnraumförderung ist es, bezahlbaren Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Das Land fördert die Neuschaffung von Wohnraum durch die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen mit Tilgungsnachlässen an Investoren, die als Gegenleistung für die Zeitdauer der Förderung Mietpreis- und Belegungsbindungen zugunsten von Haushalten mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) einräumen.

    Die Basis einer möglichen Förderung bildet die Wohnfläche der einzelnen Wohnungen nach der Wohnflächenverordnung. Für die unterschiedlichen Mietniveaus sind bestimmte Grunddarlehen festgelegt, die pro Quadratmeter (qm) Wohnfläche gewährt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, verschiedene Zusatzdarlehen in Anspruch zu nehmen.

    Mit einer möglichen Förderung wird gleichzeitig eine Bewilligungsmiete festgelegt, die von den späteren Mietern/-innen verlangt werden darf.

    Das Land Nordrhein-Westfalen stellt in diesem Jahr einen Betrag i. H. v. 2,7 Mrd. Euro für die öffentliche Wohnungsbauförderung zur Verfügung. Dieser Betrag wird durch das Ministerium auf die einzelnen Bewilligungsbehörden verteilt. Seitens des Ministeriums wurde der Förderzeitraum bis zum 30.11.2024 begrenzt. Aufgrund der aktuell sehr hohen Nachfrage nach Fördermitteln, die die bereits in beträchtlichem Umfang zur Verfügung gestellten Landesmittel übersteigt, kann nicht sichergestellt werden, dass eingereichte Anträge bis zum Bewilligungsschlusstermin am 30.11.2024 abschließend geprüft und beschieden werden können.

    Bitte beachten Sie, dass sich aus dieser Mitteilung kein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von öffentlichen Wohnbaufördermitteln herleiten lässt.

    Bei Interesse, geförderten Mietwohnraum zu schaffen, entnehmen Sie bitte weitere Informationen den nachfolgenden Übersichten:

    Förderung von Mietwohnraum

    Merkblatt Antrag auf Förderung von Mietwohnraum

    Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen zu der Förderrichtlinie, den Darlehenskonditionen und zum Antragsverfahren unter folgenden Links:

    Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW.

    NRW.BANK (Mietwohnraumförderung - Neuschaffung)

    NRW.BANK (Mietwohnraumförderung - standortbedingte Mehrkosten)

    Die Ansprechpersonen für den Bereich Mietwohnraumförderung helfen Ihnen gerne weiter. Es wird empfohlen, einen Beratungstermin vor einer Antragsstellung in Anspruch zu nehmen, da auch im Fall einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrags grundsätzlich eine Gebühr erhoben wird.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Wohnungsbauförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 12.09.2024

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    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    Die einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
    Merkblatt

    Den Antragsvordruck finden Sie auf der Seite der NRW.BANK:
    Mietwohnraumförderung - Neuschaffung - NRW.BANK (nrwbank.de)

    Formulare

    Formulare: Antrag auf Wohnungsbauprämie
    Onlineverfahren möglich: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein und  das 16. Lebensjahr vollendet haben.
    Eine Wohnungsbauprämie wird gewährt, wenn Sie prämien-begünstigte Aufwendungen von mindestens 50 Euro pro Jahr leisten und gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie erhalten den Antrag für die Wohnungsbauprämie jedes Jahr zusammen mit Ihrem Kontoauszug von Ihrer Bausparkasse.
    Das Formular schicken Sie dann ausgefüllt dorthin zurück.

    Die Bausparkasse ermittelt aufgrund Ihrer Angaben die Wohnungsbauprämie; vorbehaltlich einer späteren Überprüfung durch die Finanzverwaltung und teilt Ihnen das Ergebnis mit. Unbegründete Wohnungsbauprämien-Anträge werden von der Bausparkasse selbst abgelehnt.

    Sie können die Prämie auch noch zwei Jahre rückwirkend - nach Ablauf des Sparjahres - beantragen.

    Die Prüfung der Einkommensgrenzen erfolgt automatisch durch Ihr Wohnsitz-Finanzamt.

    Im Rahmen eines Datenabgleichs wird geprüft, ob die Wohnungsbauprämie bei verschiedenen Bausparkassen über die gesetzlichen Höchstbeträge hinaus festgesetzt wurde. Weiterhin wird geprüft, ob die Einkommensgrenzen überschritten wurden, Wohnungsbauprämie für vermögenswirksame Leistungen festgesetzt wurde, obwohl ein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht und bei Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage die verbleibenden Aufwendungen je Bausparkasse weniger als 50 € betragen.
    Soweit aufgrund der Prüfung des Finanzamtes die ermittelte Wohnungsbauprämie zu ändern ist, wird dies der Bausparkasse elektronisch mitgeteilt.
    Sobald Ihr Bausparvertrag zugeteilt und die wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen wurden, erfolgt die Auszahlung Ihrer Prämien direkt auf Ihr Bausparkonto.
    Die Rückforderung zu Unrecht gewährter Wohnungsbauprämie ist von der Bausparkasse vorzunehmen.

    Fristen

    Antragstellung: jährlich bis zwei Jahre nach Ablauf des Sparjahres

    Bearbeitungsdauer

    Über die Gewährung der Wohnungsbauprämie entscheiden die Finanzbehörden nach Ablauf der zweijährigen Einreichungsfrist.

    Kosten

    Hinweise für Warendorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Warendorf

    Weitere Informationen

    Online-Identifizierung mit Name und Passwort

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 01.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de