Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen

    Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen

    Wenn Sie Geld sparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden. Die Prämie wird dem Bausparkonto zusätzlich zum jährlichen Sparbetrag gutgeschrieben.

    Beschreibung

    Hinweise für Coesfeld

    Das Land NRW fördert die Neuschaffung von Mietwohnungen und von zur Vermietung bestimmter Eigentumswohnungen mit zinsfreien Darlehen.

    Die Darlehen werden für Mietwohnungen, die sich im Kreisgebiet Coesfeld befinden, durch die Kreisverwaltung Coesfeld bewilligt. Die Darlehensauszahlung sowie die Darlehensverwaltung erfolgt anschließend durch die NRW.BANK.

    Die Förderung besteht im Wesentlichen aus folgenden Komponenten:

    • Zinsen: Für die Dauer der Zweckbindung (25 oder 30 Jahre) ist das Baudarlehen mit 0 % bis zum Ablauf des fünften Jahres, danach mit 0,5 % zu verzinsen. Nach Ablauf der Zweckbindung wird das Baudarlehen marktüblich verzinst.
    • Tilgungsnachlass auf das Grunddarlehen in Höhe von 30 % bei 25-jähriger Zweckbindung bzw. 35 % bei 30-jähriger Zweckbindung (M1-3) sowie Tilgungsnachlass auf das Grunddarlehen in Höhe von 35 % bei 25-jähriger Zweckbindung bzw. 40 % bei 30-jähriger Zweckbindung (M4)
    • Tilgungsnachlass in Höhe von 50 % auf anerkannte Zusatzdarlehen (z. B. für Abbrucharbeiten, Schaffung von rollstuhlgerechtem Wohnraum, Einbau elekrisch bedienbarer Türen)

    Die Wohnungen müssen mit einem Wohnberechtigungsschein bezogen werden.

    Es wird eine vom Mietniveau abhängige Bewilligungsmiete (derzeit M1-3: 6,50 € / m² Wohnfläche für die EK-Grp. A und 7,55 € m² Wohnfläche für die EK-Grp. B bzw. M4: 7,25 € / m² Wohnfläche für die EK-Grp. A und 8,40 € m² Wohnfläche für die EK-Grp. B) festgesetzt, die ab Erteilung der Förderzusage jährlich um 2 % erhöht werden kann. 

    Die Gemeinde Havixbeck ist in das Mietniveau M4 eingeordnet. Alle anderen kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind in das Mietniveau M1-3 eingeordnet.

    Weitere Informationen zu der Förderrichtlinie, den Darlehenskonditionen und zum Antragsverfahren finden Sie unter folgenden Links:

    Es empfiehlt sich, vor der Antragstellung einen Beratungstermin zu vereinbaren.

     

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst - Wohnraumförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 7

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 18-6400

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    Technisch geändert am 22.12.2022

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    Deutsch

    Sprache: de

    63 - Bauen + Wohnen

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    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 7

    48653 Coesfeld

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    Fax: 02541 18-6399

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    Technisch geändert am 12.12.2023

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    Wohnraumförderung

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    Friedrich-Ebert-Straße 7

    48653 Coesfeld

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    Technisch geändert am 12.12.2023

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    63 - Bauen und Wohnen

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    Technisch geändert am 31.08.2021

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Coesfeld

    Die  Antragsformulare werden von der NRW.BANK unter folgenden Links angeboten: 

    Bitte halten Sie sich hinsichtlich der beizubringenden Unterlagen an das Verzeichnis der Anlagen auf der letzten Seite des Förderantrages. Dabei übersenden Sie uns neben der digitalen Ausfertigung (bitte nur einzelne PDF-Dokumente) auch noch alle Unterlagen in Papierform und dabei die Unterlagen der Ziffer 2, 4 und 5 zweifach. Vielen Dank.

    Formulare

    Formulare: Antrag auf Wohnungsbauprämie
    Onlineverfahren möglich: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein und  das 16. Lebensjahr vollendet haben.
    Eine Wohnungsbauprämie wird gewährt, wenn Sie prämien-begünstigte Aufwendungen von mindestens 50 Euro pro Jahr leisten und gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Coesfeld

    Verfahrensablauf

    Sie erhalten den Antrag für die Wohnungsbauprämie jedes Jahr zusammen mit Ihrem Kontoauszug von Ihrer Bausparkasse.
    Das Formular schicken Sie dann ausgefüllt dorthin zurück.

    Die Bausparkasse ermittelt aufgrund Ihrer Angaben die Wohnungsbauprämie; vorbehaltlich einer späteren Überprüfung durch die Finanzverwaltung und teilt Ihnen das Ergebnis mit. Unbegründete Wohnungsbauprämien-Anträge werden von der Bausparkasse selbst abgelehnt.

    Sie können die Prämie auch noch zwei Jahre rückwirkend - nach Ablauf des Sparjahres - beantragen.

    Die Prüfung der Einkommensgrenzen erfolgt automatisch durch Ihr Wohnsitz-Finanzamt.

    Im Rahmen eines Datenabgleichs wird geprüft, ob die Wohnungsbauprämie bei verschiedenen Bausparkassen über die gesetzlichen Höchstbeträge hinaus festgesetzt wurde. Weiterhin wird geprüft, ob die Einkommensgrenzen überschritten wurden, Wohnungsbauprämie für vermögenswirksame Leistungen festgesetzt wurde, obwohl ein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht und bei Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage die verbleibenden Aufwendungen je Bausparkasse weniger als 50 € betragen.
    Soweit aufgrund der Prüfung des Finanzamtes die ermittelte Wohnungsbauprämie zu ändern ist, wird dies der Bausparkasse elektronisch mitgeteilt.
    Sobald Ihr Bausparvertrag zugeteilt und die wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen wurden, erfolgt die Auszahlung Ihrer Prämien direkt auf Ihr Bausparkonto.
    Die Rückforderung zu Unrecht gewährter Wohnungsbauprämie ist von der Bausparkasse vorzunehmen.

    Fristen

    Antragstellung: jährlich bis zwei Jahre nach Ablauf des Sparjahres

    Bearbeitungsdauer

    Über die Gewährung der Wohnungsbauprämie entscheiden die Finanzbehörden nach Ablauf der zweijährigen Einreichungsfrist.

    Kosten

    Hinweise für Coesfeld

    Die Gebühren, die der Kreis Coesfeld für die Erteilung einer Förderzusage erhebt, betragen 0,4 % der bewilligten Darlehenssumme (Grundlage: Ziffer 29.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung AVerwGebO NRW). Daneben fallen Kosten für die NRW.BANK an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Coesfeld

    Weitere Informationen

    Online-Identifizierung mit Name und Passwort

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 01.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Coesfeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de