Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen
Wenn Sie Geld sparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden. Die Prämie wird dem Bausparkonto zusätzlich zum jährlichen Sparbetrag gutgeschrieben.
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Was ist Wohnraumförderung und welches Ziel verfolgt sie?
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Wohnraum mit langfristigen preiswerten und teilweise zinslosen Darlehen. Auf Antrag werden darüber hinaus Tilgungsnachlässe auf die gewährten Darlehen gewährt.
Im Gegenzug werden hierdurch Mietpreis- und Belegungsbindungen erzeugt, die insbesondere den Personengruppen zu Gute kommen, die bei der Wohnraumversorgung benachteiligt und aufgrund ihrer Einkommenssituation auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind.
Die Wohnraumförderung hat das Ziel, für Menschen, die sich am Markt nicht angemessen selber versorgen können, Wohnraum zu schaffen bzw. bestehenden Wohnraum an die Erfordernisse des demographischen Wandels anzupassen und energetisch nachzurüsten.
Darüber hinaus werden qualitative Anforderungen an den Wohnraum gestellt, die auf die jeweiligen Bedarfe der Personengruppen (Familien, Haushalte mit Kindern, Schwangere, Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, Studierende) zugeschnitten sind.
Die Förderung umfasst sowohl den Mietwohnungsbau als auch den Erwerb oder Bau eines Eigenheimes bzw. einer Eigentumswohnung.
- Förderung von Mietwohnungen und Mieteinfamilienhäusern durch Neubau
- Förderung von Mietwohnungen und Mieteinfamilienhäusern durch bauliche Maßnahmen im Bestand
- Förderung von Gruppenwohnungen für ältere, pflegebedürftige oder behinderte Menschen und Studierende
- Förderung von Wohnheimplätzen für Studierende
- Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
- Förderung von Neubau und Ersterwerb, sowie Neuschaffung durch Erweiterung und Änderung von selbstgenutztem Wohneigentum
- Förderung von nicht preisgebundenen Wohnungen (mittelbare Belegung)
- Förderung der Standortaufbereitung(*)
- Förderung der Modernisierung von Wohnraum
Die wesentlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Förderbausteine können Sie in den jeweiligen Merkblättern einsehen.
(*)Die Förderung der Standortaufbereitung ist in allen Förderbausteinen mit Ausnahme der Modernisierung von Wohnraum zusätzlich möglich.
Sie interessieren sich für Wohnraumförderung und benötigen eine individuelle Beratung? Dann vereinbaren Sie einen Termin unter 0241 / 432-56308 oder wohnraumfoerderung@mail.aachen.de.
Aachener Modell zur kommunalen Wohnungsbauförderung
Das Aachener Modell zur kommunalen Wohnungsbauförderung verfolgt das Ziel, preiswerten Wohnraum in höherpreisigen Wohnlagen innerhalb Aachens über längeren Zeitraum zu ermöglichen.
Bei der Bebauung geeigneter städtischer Grundstücke, deren Vergabe im Erbbaurecht erfolgt, wird hierzu die Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen mit einer ergänzenden kommunalen Förderung verbunden.
Die kommunale Förderung zielt dabei auf eine kostengünstige Bereitstellung des (städtischen) Baugrundes ab. Im Gegenzug geht der Erbpachtnehmer eine über den abzuschließenden Erbpachtvertrag vereinbarte Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindung zugunsten wohnberechtigter Haushalte ein.
Weitere Informationen finden Sie in den zum Download bereitgestellten Unterlagen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Antrag auf Wohnungsbauprämie
(Angaben aus Ihrem Bausparvertrag - etwa die Vertrags- oder Bauspar-Nummer, Identifikations-Nummer, Steuerbescheid für das Antragsjahr)
Formulare
Formulare: Antrag auf Wohnungsbauprämie
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie müssen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Eine Wohnungsbauprämie wird gewährt, wenn Sie prämien-begünstigte Aufwendungen von mindestens 50 Euro pro Jahr leisten und gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Aachen
Verfahrensablauf
Sie erhalten den Antrag für die Wohnungsbauprämie jedes Jahr zusammen mit Ihrem Kontoauszug von Ihrer Bausparkasse.
Das Formular schicken Sie dann ausgefüllt dorthin zurück.
Die Bausparkasse ermittelt aufgrund Ihrer Angaben die Wohnungsbauprämie; vorbehaltlich einer späteren Überprüfung durch die Finanzverwaltung und teilt Ihnen das Ergebnis mit. Unbegründete Wohnungsbauprämien-Anträge werden von der Bausparkasse selbst abgelehnt.
Sie können die Prämie auch noch zwei Jahre rückwirkend - nach Ablauf des Sparjahres - beantragen.
Die Prüfung der Einkommensgrenzen erfolgt automatisch durch Ihr Wohnsitz-Finanzamt.
Im Rahmen eines Datenabgleichs wird geprüft, ob die Wohnungsbauprämie bei verschiedenen Bausparkassen über die gesetzlichen Höchstbeträge hinaus festgesetzt wurde. Weiterhin wird geprüft, ob die Einkommensgrenzen überschritten wurden, Wohnungsbauprämie für vermögenswirksame Leistungen festgesetzt wurde, obwohl ein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht und bei Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage die verbleibenden Aufwendungen je Bausparkasse weniger als 50 € betragen.
Soweit aufgrund der Prüfung des Finanzamtes die ermittelte Wohnungsbauprämie zu ändern ist, wird dies der Bausparkasse elektronisch mitgeteilt.
Sobald Ihr Bausparvertrag zugeteilt und die wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen wurden, erfolgt die Auszahlung Ihrer Prämien direkt auf Ihr Bausparkonto.
Die Rückforderung zu Unrecht gewährter Wohnungsbauprämie ist von der Bausparkasse vorzunehmen.
Fristen
Antragstellung: jährlich bis zwei Jahre nach Ablauf des Sparjahres
Bearbeitungsdauer
Über die Gewährung der Wohnungsbauprämie entscheiden die Finanzbehörden nach Ablauf der zweijährigen Einreichungsfrist.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Online-Identifizierung mit Name und Passwort
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 01.09.2020
Stichwörter
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