Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen

    Wohnraumförderung

    Wenn Sie Geld sparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden. Die Prämie wird dem Bausparkonto zusätzlich zum jährlichen Sparbetrag gutgeschrieben.

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Team Wohnraumförderung

    Die Wohnraumförderung umfasst:

    - Mietwohnungsbau

    - Maßnahmen im Bestand

    - Eigentumsförderung

    Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW stellt im Rahmen des Wohnraumförderungsprogramm des Landes NRW und den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) für Investoren, Eigentümer und private Bauherren/Käufer zinslose und zinsgünstige Darlehen für die Schaffung und den Erwerb von Wohnraum zur Verfügung. Durch die Förderung soll die Wohnraumversorgung für zum Beispiel Familien und Alleinerziehende, Senior*innen, Studierende, Menschen mit Betreuungsbedarf oder mit Behinderung verbessert werden.

    Attraktive Tilgungsnachlässe mit bis zu 50% führen dazu, dass Mieten für öffentlich geförderten Wohnungsbau mit denen des freifinanzierten Sektors konkurrieren können und auch für Investoren wirtschaftlich rentabel sind.

    Die für die Beantragung vorgeschriebenen Antragsvordrucke erhalten Sie zum Herunterladen unter www.nrwbank.de.

    Vor Antragstellung wird ein Beratungsgespräch bei der Bewilligungsbehörde empfohlen.

    Für nähere Informationen rufen Sie uns gerne an oder senden eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an:

    baufoerderung@stadt.wuppertal.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Öffentliche Wohnungsbauförderung und Mietpreisprüfung 105.33

    Adresse

    Hausanschrift

    Hofaue 89

    42103 Wuppertal

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Wohnungsbauprämie

    (Angaben aus Ihrem Bausparvertrag - etwa die Vertrags- oder Bauspar-Nummer, Identifikations-Nummer, Steuerbescheid für das Antragsjahr)

    Formulare

    Formulare: Antrag auf Wohnungsbauprämie
    Onlineverfahren möglich: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein und  das 16. Lebensjahr vollendet haben.
    Eine Wohnungsbauprämie wird gewährt, wenn Sie prämien-begünstigte Aufwendungen von mindestens 50 Euro pro Jahr leisten und gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wuppertal

    Verfahrensablauf

    Sie erhalten den Antrag für die Wohnungsbauprämie jedes Jahr zusammen mit Ihrem Kontoauszug von Ihrer Bausparkasse.
    Das Formular schicken Sie dann ausgefüllt dorthin zurück.

    Die Bausparkasse ermittelt aufgrund Ihrer Angaben die Wohnungsbauprämie; vorbehaltlich einer späteren Überprüfung durch die Finanzverwaltung und teilt Ihnen das Ergebnis mit. Unbegründete Wohnungsbauprämien-Anträge werden von der Bausparkasse selbst abgelehnt.

    Sie können die Prämie auch noch zwei Jahre rückwirkend - nach Ablauf des Sparjahres - beantragen.

    Die Prüfung der Einkommensgrenzen erfolgt automatisch durch Ihr Wohnsitz-Finanzamt.

    Im Rahmen eines Datenabgleichs wird geprüft, ob die Wohnungsbauprämie bei verschiedenen Bausparkassen über die gesetzlichen Höchstbeträge hinaus festgesetzt wurde. Weiterhin wird geprüft, ob die Einkommensgrenzen überschritten wurden, Wohnungsbauprämie für vermögenswirksame Leistungen festgesetzt wurde, obwohl ein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht und bei Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage die verbleibenden Aufwendungen je Bausparkasse weniger als 50 € betragen.
    Soweit aufgrund der Prüfung des Finanzamtes die ermittelte Wohnungsbauprämie zu ändern ist, wird dies der Bausparkasse elektronisch mitgeteilt.
    Sobald Ihr Bausparvertrag zugeteilt und die wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen wurden, erfolgt die Auszahlung Ihrer Prämien direkt auf Ihr Bausparkonto.
    Die Rückforderung zu Unrecht gewährter Wohnungsbauprämie ist von der Bausparkasse vorzunehmen.

    Fristen

    Antragstellung: jährlich bis zwei Jahre nach Ablauf des Sparjahres

    Bearbeitungsdauer

    Über die Gewährung der Wohnungsbauprämie entscheiden die Finanzbehörden nach Ablauf der zweijährigen Einreichungsfrist.

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal

    Team Wohnraumförderung


    "Wenn Sie die Angebote der Wohnraumförderung (R105.33) nutzen und damit Ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, werden diese durch die Wohnraumförderung (R105.33) verarbeitet, also erhoben, genutzt oder gespeichert. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach der am 25.05.2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutz-Grundverordnung. Vor Erhebung personenbezogener Daten sind Sie über die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Kenntnis zu setzen."

    Die jeweiligen Antragsvordrucke finden Sie im Formularcenter wenn Sie dem "Link" zur NRW.Bank folgen. Diesen finden Sie unter der Rubrik "Links und Downloads"

    Für Beratungen und Antragsabgaben bitte Termin vereinbaren!

    Weitere Informationen

    Online-Identifizierung mit Name und Passwort

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 01.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de