Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen
Wenn Sie Geld sparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden. Die Prämie wird dem Bausparkonto zusätzlich zum jährlichen Sparbetrag gutgeschrieben.
Beschreibung
Die Wohnungsbauprämie bekommt jeder Bausparer ab 16 Jahren, solange sein zu versteuerndes Einkommen eine gewisse Grenze nicht übersteigt.
Um die Wohnungsbauprämie zu bekommen, zahlen Sie regelmäßig in einen Bausparvertrag ein.
Die Sparleistung muss mindestens 50 Euro pro Jahr betragen.
Als Wohnungsbauprämie erhalten Sie 10 % auf die im Jahr eingezahlten Beiträge.
Ihr gefördertes Sparguthaben sollen Sie für „wohnwirtschaftliche Zwecke“ ausgeben. Sie können damit zum Beispiel ein Haus oder eine Eigentumswohnung bauen oder kaufen.
Setzen Sie Ihr Guthaben nicht rund um eine Immobilie ein, müssen Sie die Wohnungsbauprämie zurückzahlen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Essen
Die erforderlichen Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK (Förderbank für Nordrhein-Westfalen) unter "Weiterführende Links".
Art und Umfang der dem Förderantrag beizufügenden Unterlagen sind im Einzelfall zu klären.
Formulare
Formulare: Antrag auf Wohnungsbauprämie
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Hinweise für Essen
Vor Erteilung der Förderzusage darf mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden. Über Ausnahmen von dieser Vorgabe sowie über weitere Fördervoraussetzungen informieren wir Sie gerne bei einem Beratungsgespräch.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Essen
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
- Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB)
Verfahrensablauf
Hinweise für Essen
Vor Prüfung der Fördervoraussetzungen ist in Essen in bestimmten Fällen ein sogenanntes Standortverfahren durchzuführen.
Daher sollten Sie bereits bei der Planung des Förderobjektes mit uns Kontakt aufnehmen.
Fristen
Antragstellung: jährlich bis zwei Jahre nach Ablauf des Sparjahres
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Essen
Beratungstermine können kurzfristig vereinbart werden.
Kosten
Hinweise für Essen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Essen
Weitere Informationen
Online-Identifizierung mit Name und Passwort
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 01.09.2020
Stichwörter
Hinweise für Essen