Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen

    Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen

    Wenn Sie Geld sparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden. Die Prämie wird dem Bausparkonto zusätzlich zum jährlichen Sparbetrag gutgeschrieben.

    Beschreibung

    Die Wohnungsbauprämie bekommt jeder Bausparer ab 16 Jahren, solange sein zu versteuerndes Einkommen eine gewisse Grenze nicht übersteigt.
    Um die Wohnungsbauprämie zu bekommen, zahlen Sie regelmäßig in einen Bausparvertrag ein.
    Die Sparleistung muss mindestens 50 Euro pro Jahr betragen.
    Als Wohnungsbauprämie erhalten Sie 10 % auf die im Jahr eingezahlten Beiträge.
    Ihr gefördertes Sparguthaben sollen Sie für „wohnwirtschaftliche Zwecke“ ausgeben. Sie können damit zum Beispiel ein Haus oder eine Eigentumswohnung bauen oder kaufen.
    Setzen Sie Ihr Guthaben nicht rund um eine Immobilie ein, müssen Sie die Wohnungsbauprämie zurückzahlen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 6-8

    45121 Essen

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Die erforderlichen Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK (Förderbank für Nordrhein-Westfalen) unter "Weiterführende Links".
    Art und Umfang der dem Förderantrag beizufügenden Unterlagen sind im Einzelfall zu klären.

    Formulare

    Formulare: Antrag auf Wohnungsbauprämie
    Onlineverfahren möglich: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Vor Erteilung der Förderzusage darf mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden. Über Ausnahmen von dieser Vorgabe sowie über weitere Fördervoraussetzungen informieren wir Sie gerne bei einem Beratungsgespräch.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
    • Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Essen

    Vor Prüfung der Fördervoraussetzungen ist in Essen in bestimmten Fällen ein sogenanntes Standortverfahren durchzuführen.

    Daher sollten Sie bereits bei der Planung des Förderobjektes mit uns Kontakt aufnehmen.

    Fristen

    Antragstellung: jährlich bis zwei Jahre nach Ablauf des Sparjahres

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    Beratungstermine können kurzfristig vereinbart werden.

    Kosten

    Hinweise für Essen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Weitere Informationen

    Online-Identifizierung mit Name und Passwort

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 01.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de