Führerschein Einziehung

    Fahrerlaubnis - Führerschein zurückgeben

    Hinweise für Hürth

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Die Rückgabe des Führerscheins erfolgt bei dem Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises.

    Detaillierte Auskünfte können nur von den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Rhein-Erft-Kreises erteilt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeabteilung (30-2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    Formulare

    Hinweise für Hürth

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hürth

    Rechtsgrundlage(n)

    § 46 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hürth

    Fristen

    Hinweise für Hürth

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hürth

    Kosten

    Hinweise für Hürth

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hürth

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hürth

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hürth

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de