Führerschein Einziehung

    Führerschein Einziehung

    Beschreibung

    nicht angegeben

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 46 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de