Änderung des Wohnorts bei einem Kinderreisepass beantragen
Hinweise für Unna
Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung des Reisepasses Ihres Kindes veranlassen.
Beschreibung
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Für Auslandsreisen benötigen auch Kinder einen gültigen Pass, denn das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter, grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (sogenannte Passpflicht). Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden. Er wird sofort ausgestellt und kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden, jedoch nur, wenn der Pass noch gültig ist. Bei der Beantragung muss das Kind dabei sein. In der Regel wird für Kinder ein Kinderreisepass (ohne elektronische Speichermedien) ausgestellt. Wird ein Kinderreisepass vom Einreisestaat nicht anerkannt (z.B. bei Reisen in die USA), sollte ein regulärer Reisepass für das Kind beantragt werden.
Zur Beantragung oder Verlängerung/Aktualisierung eines Kinderreisepasses können Sie hier einen Termin online vereinbaren.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- bisheriger Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
- ein aktuelles biometrisches Passbild, Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand
- Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten inkl. Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht
- Geburtsurkunde
Formulare
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Voraussetzungen
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- Das Kind ist mit neuem Wohnsitz bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung gemeldet.
- Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes vor, um die Änderung des Kinderreisepasses zu veranlassen.
Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
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keine
Kosten
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- 13,00 Euro für Neuausstellungen
- 6,00 Euro für Aktualisierungen/Verlängerungen
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024
Stichwörter
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