Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Änderung des Wohnorts bei einem Kinderreisepass beantragen

    Hinweise für Schmallenberg

    Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung des Reisepasses Ihres Kindes veranlassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Schmallenberg

    Für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetztes ist es möglich, einen Kinderreisepass auszustellen. Der Kinderreisepass wird maximal bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. Er wird in vielen Ländern für die Ein- und Ausreise benötigt. Für Personen, die in Schmallenberg gemeldet sind, ist das Einwohnermeldeamt der Stadt Schmallenberg für die Ausstellung des Kinderreisepasses zuständig.Die Bediensteten des Einwohnermeldeamtes geben keine verbindlichen Auskünfte zur Anerkennung deutscher Ausweispapiere im Ausland. Personalausweise, Kinderreisepässe und vorläufige Dokumente werden nicht in jedem Land anerkannt. Mit einem Reisepass sind Sie bei entsprechender Gültigkeitsdauer auf der \"sicheren Seite\". Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter, beim zuständigen Konsulat oder der Botschaft, welches Dokument für das betreffende Land erforderlich ist und wie lange die Gültigkeitsdauer sein muss. Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterm Werth 1

    57392 Schmallenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schmallenberg

    - Bisheriger Kinderausweis/Kinderreisepass - biometrietaugliches Lichtbild - Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten - Aktuelle Personenstandsurkunde (Geburts- oder Abstammungsurkunde, begl. Abschrift aus dem Familienbuch)

    Formulare

    Hinweise für Schmallenberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schmallenberg

    • Das Kind ist mit neuem Wohnsitz bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung gemeldet.
    • Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schmallenberg

    Passgesetz (PassG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schmallenberg

    Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes vor, um die Änderung des Kinderreisepasses zu veranlassen.

    Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

    Fristen

    Hinweise für Schmallenberg

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schmallenberg

    keine

    Kosten

    Hinweise für Schmallenberg

    Die Gebühren, die bei der Beantragung eines Kinderreisepasses anfallen, betragen 13,00 €. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt ein Jahr, maximal jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit einem Passbild verlängert werden, diese Verlängerung kostet 6,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schmallenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schmallenberg

    Einverständniserklärung Minderjährige

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de