Änderung des Wohnorts bei einem Kinderreisepass beantragen
Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln und in nächster Zeit mit Ihren Kindern in das Ausland verreisen möchten, können Sie den Kinderreisepass weiterverwenden. Eine Aktualisierung der Wohnortangabe im Kinderreisepass ist nicht mehr möglich.
Beschreibung
Hinweise für Medebach
Seit dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen. Ab sofort kann für Kinder nur noch ein Personalausweis und/oder ein Reisepass beantragt werden.
Der Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind kann im Bürgerbüro der Stadt Medebach beantrag werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Es werden auf dem Antragsformular die Unterschriften beider Elternteile benötigt bzw. ein Elternteil kann durch Vollmacht die Einwilligung vorab erklären (Vordrucke gibt es im Bürgerbüro oder online als Formular).
Auch ist die Anwesenheit des Kindes zwingend erforderlich.
Wenn die Ehe der Eltern geschieden ist, benötigen wir einen Sorgerechtsbeschluss. Wenn eine Betreuung besteht, benötigen wir zusätzlich eine Bestellungsurkunde. Beides erhalten Sie beim Amtsgericht. Ebenso benötigen wir für die Ausstellung des Kinderreisepasses die Größe und Augenfarbe Ihres Kindes, sowie die Unterschrift des Kindes (ab dem 10. Lebensjahr).
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024
Stichwörter
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