Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Änderung des Wohnorts bei einem Kinderreisepass beantragen

    Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln und in nächster Zeit mit Ihren Kindern in das Ausland verreisen möchten, können Sie den Kinderreisepass weiterverwenden. Eine Aktualisierung der Wohnortangabe im Kinderreisepass ist nicht mehr möglich.

    Beschreibung

    Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

    Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

    Bei einer Wohnortänderung können Sie einen normalen Reisepass für Ihr Kind beantragen. Dieser ist für Personen unter 24 Jahren maximal 6 Jahre gültig. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt für Ihr Kind auch ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Kamp-Lintfort - 32-33 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 2

    47475 Kamp-Lintfort

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2842 - 912-0

    E-Mail: info@kamp-lintfort.de

    Version

    Technisch geändert am 28.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kamp-Lintfort

    Formulare

    Hinweise für Kamp-Lintfort

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kamp-Lintfort

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kamp-Lintfort

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kamp-Lintfort

    Fristen

    Hinweise für Kamp-Lintfort

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kamp-Lintfort

    Kosten

    Hinweise für Kamp-Lintfort

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kamp-Lintfort

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kamp-Lintfort

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kamp-Lintfort

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de