Unionsrechliche Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige im Ausnahmefall bei Vorliegen eines ganz besonderen Abhängigkeitsverhältnisses zu einem minderjährigen Unionsbürger
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Beschreibung
nicht angegeben
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
Art. 20 AEUV
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen