Unionsrechliche Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige im Ausnahmefall bei Vorliegen eines ganz besonderen Abhängigkeitsverhältnisses zu einem minderjährigen Unionsbürger

    Unionsrechliche Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige im Ausnahmefall bei Vorliegen eines ganz besonderen Abhängigkeitsverhältnisses zu einem minderjährigen Unionsbürger

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    Rechtsgrundlage(n)

    Art. 20 AEUV

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de