Sorgeerklärung Beurkundung

    Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären

    Hinweise für Witten

    Wenn Sie als Eltern bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame Sorge erlangen, indem Sie beide Sorgeerklärungen abgeben.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Wir informieren und beraten Sie zu den Möglichkeiten der gemeinsamen elterlichen Sorge und den rechtlichen Konsequenzen, beurkunden Ihre Sorgeerklärung, führen das Sorgeregister über die erteilten Sorgeerklärungen der in Witten geborenen Kinder, erteilen Auskünfte aus dem Sorgeregister, erstellen Bescheinigungen, wenn keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde (das sog. Negativattest). Die Beratung ist vertraulich und kostenlos. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    51.1.1 Sachgebiet Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    51 Abteilung Verwaltung und Beistandschaften

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    Technisch geändert am 13.09.2023

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    51.1.1.1 Beistandschaften

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    Technisch geändert am 13.09.2023

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    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    Welche Unterlagen Sie benötigen wird im Beratungsgespräch geklärt.

    Formulare

    Hinweise für Witten

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja
    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Witten

    • Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet.
    • Es besteht die rechtliche Vaterschaft (durch wirksame Anerkennung oder gerichtliche Feststellung)
    • Das Kind braucht noch nicht geboren sein, es muss aber gezeugt sein. 
    • Das Kind muss noch minderjährig sein.      
    • Eine Gerichtsentscheidung zur elterlichen Sorge wurde bisher nicht getroffen. 
    • Die Eltern müssen persönlich erscheinen. 
    • Grundsätzlich müssen die Eltern geschäftsfähig, das bedeutet insbesondere  volljährig, sein. Die Sorgeerklärung eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteils bedarf der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters.
    • Beide Eltern sprechen ausreichend Deutsch. Sollte dies nicht der Fall sein: 
      • Jugendamt: Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, teilen Sie die gewünschte Sprache bitte bei der Terminvereinbarung mit.
      • Notar: Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, müssen Sie zum Termin einen Dolmetscher mitbringen. Diese Person benötigt ein gültiges Personaldokument und darf nicht mit den Eltern des Kindes verwandt oder verschwägert sein.
         

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten

    Sozialgesetzbuch (SGB) Teil VIII

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Witten

    Für die Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin beim Jugendamt oder in einem Notariat vereinbaren: 

    • Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft zunächst wirksam anerkennen. 
    • Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen.
    • In dem Termin werden Sie über die Rechtsfolgen der Sorgerechtserklärungen informiert. Diese wird Ihnen vorgelesen und muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden.
    • Beide Elternteile erhalten beglaubigte Abschriften der Urkunde ausgehändigt.
       

    Fristen

    Hinweise für Witten

    Das Kind muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Sorgeerklärungen noch minderjährig sein.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Witten

    Die Beurkundung des gemeinsamen Sorgerechts erfolgt unmittelbar im Termin.

    Kosten

    Hinweise für Witten

    gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 20.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de