Sorgeerklärung Beurkundung

    Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären

    Wenn Sie als Eltern bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame Sorge erlangen, indem Sie beide Sorgeerklärungen abgeben.

    Beschreibung

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Allgemein gilt die Adoption als ein schwieriges und auch langwieriges Verfahren. Aufgrund gravierender rechtlicher Auswirkungen für die Adoptiveltern sowie für das Kind sind daher einige rechtliche Vorschriften zu beachten. Die grundlegenden Vorschriften sind im Bürgerlichen Gesetzbuch unter der Überschrift "Annahme Minderjähriger" zu finden. Die "normale" Adoption ist jedoch ein überschaubares Verfahren und einfacher als dieses im allgemeinen angenommen wird. Die erste und wichtigste Voraussetzung nennt der § 1741 BGB. "Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, daß zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht."

    Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien als anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle berät und überprüft Paare, die ein Adoptivkind aufnehmen wollen. Über die soziale und rechtliche Bedeutung der Adoption werden interessierte Paare informiert. In einem zweiten Schritt erfolgt eine angemessene Überprüfung der persönlichen Verhältnisse.

    Zu einer wichtigen Aufgabe der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes gehört es, Eltern zu beraten, die sich mit dem Gedanken beschäftigen, ein Kind zur Adoption freizugeben. Die ausführliche Beratung beinhaltet auch Hilfsangebote in Alternative zu diesem Schritt. Familien, die ein Kind mit dem Ziel der Adoption aufgenommen haben, werden durch die Mitarbeiter der Adoptionsvermittlungsstelle beraten und betreut.

    Zuständig:

    Zentrale Adoptionsvermittlungsstelle für Oer-Erkenschwick, Waltrop und Recklinghausen

    Stadt Recklinghausen
    Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
    Frau Ursel Greding
    Tel.: 02361 - 502214

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    45739 Oer-Erkenschwick

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02368 / 691 - 0

    Fax: 02368 / 691 - 286

    E-Mail: Jugendamt@Oer-Erkenschwick.de

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass der Eltern
    • Bei nachgeburtlicher Erklärung: Geburtsurkunde des Kindes, in der der Vater eingetragen ist 
    • Bei vorgeburtlicher Erklärung: Mutterpass und Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft

    Formulare

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Voraussetzungen

    • Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet.
    • Es besteht die rechtliche Vaterschaft (durch wirksame Anerkennung oder gerichtliche Feststellung).
    • Das Kind braucht noch nicht geboren sein, es muss aber gezeugt sein. 
    • Das Kind muss noch minderjährig sein.      
    • Eine Gerichtsentscheidung zur elterlichen Sorge wurde bisher nicht getroffen. 
    • Die Eltern müssen persönlich erscheinen. 
    • Grundsätzlich müssen die Eltern geschäftsfähig, das bedeutet insbesondere volljährig, sein. Die Sorgeerklärung eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteils bedarf der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters oder seiner gesetzlichen Vertreterin.
    • Beide Eltern sprechen ausreichend Deutsch. Sollte dies nicht der Fall sein: 
      • Jugendamt: Sollten Sie einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin benötigen, teilen Sie die gewünschte Sprache bitte bei der Terminvereinbarung mit.
      • Notariat: Sollten Sie einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin benötigen, müssen Sie zum Termin einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin mitbringen. Diese Person benötigt ein gültiges Personaldokument und darf nicht mit den Eltern des Kindes verwandt oder verschwägert sein.
         

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Verfahrensablauf

    Für die Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin beim Jugendamt oder in einem Notariat vereinbaren: 

    • Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft zunächst wirksam anerkennen. 
    • Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen.
    • In dem Termin werden Sie über die Rechtsfolgen der Sorgerechtserklärung informiert. Diese wird Ihnen vorgelesen und muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden.
    • Beide Elternteile erhalten beglaubigte Abschriften der Urkunde ausgehändigt.
       

    Fristen

    Das Kind muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Sorgeerklärungen noch minderjährig sein.

    Bearbeitungsdauer

    Die Beurkundung des gemeinsamen Sorgeerklärungen erfolgt unmittelbar im Termin.

    Kosten

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 17.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de