Sorgeerklärung Beurkundung

    Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären

    Wenn Sie als Eltern bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame Sorge erlangen, indem Sie beide Sorgeerklärungen abgeben.

    Beschreibung

    Hinweise für Düsseldorf

    Sind Eltern nicht miteinander verheiratet, geschieden oder ledig - das Fachteam Beistandschaft im Jugendamt bietet Service für Familien bei Fragen rund um das Thema Sorgeerklärung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Familienförderung - 51/6

    Adresse

    Hausanschrift

    Willi-Becker-Allee 10

    40227 Düsseldorf

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass der Eltern
    • Bei nachgeburtlicher Erklärung: Geburtsurkunde des Kindes, in der der Vater eingetragen ist 
    • Bei vorgeburtlicher Erklärung: Mutterpass und Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft

    Formulare

    Hinweise für Düsseldorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Düsseldorf

    Wer kann sich an uns wenden?

    • Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind.
    • Termine erfolgen nach Vereinbarung, bitte nutzen
    Sie unsere Onlineanmeldung, wir melden uns bei Ihnen für eine Terminvereinbarung:

    Kontaktformular zur Onlineanmeldung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Düsseldorf

    Verfahrensablauf

    Für die Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin beim Jugendamt oder in einem Notariat vereinbaren: 

    • Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft zunächst wirksam anerkennen. 
    • Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen.
    • In dem Termin werden Sie über die Rechtsfolgen der Sorgerechtserklärung informiert. Diese wird Ihnen vorgelesen und muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden.
    • Beide Elternteile erhalten beglaubigte Abschriften der Urkunde ausgehändigt.
       

    Fristen

    Das Kind muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Sorgeerklärungen noch minderjährig sein.

    Bearbeitungsdauer

    Die Beurkundung des gemeinsamen Sorgeerklärungen erfolgt unmittelbar im Termin.

    Kosten

    Hinweise für Düsseldorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Düsseldorf

    Hier finden Sie weitere Informationen des Fachbereiches:

    Beratung und Beistandschaft für Eltern 

    Hier finden Sie Informationen zur Beurkundung der Sorgeerklärung:

    Infoblatt Sorgeerklärung

    Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes/der werdenden Mutter.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 17.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Düsseldorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de