Unterhaltsansprüche gegenüber im Ausland lebenden Personen
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Hinweise für Hilden
Beschreibung
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nicht angegeben
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Siehe § 8 Absatz 2 AUG sowie
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes bzw. Mutterpass
- Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
Formulare
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Voraussetzungen
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Unterhaltspflichtige Person lebt im Ausland.
Rechtsgrundlage(n)
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§§ 3 ff. Auslandsunterhaltsgesetz (AUG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen