Zuwendungsbestätigung

    Spendenquittung erstellen

    Möchten Sie eine Spendenquittung ausstellen, müssen Sie den amtlichen Vordruck verwenden.

    Beschreibung

    Hinweise für Welver

    Seit dem Jahre 2000 obliegt es den gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Vereinen in Eigenregie Zuwendungsbescheinigungen für Geld- oder Sachspenden auszustellen. Deren Erscheinungsbild ist allerdings von Seiten der Finanzverwaltung an bestimmte Vorgaben gebunden, um beim Spender die Abzugsfähigkeit zu gewährleisten. Außerdem können Sie weitere Informationen der Arbeitshilfe des Finanzministeriums NRW "Vereine und Steuern" entnehmen.Diese Lektüre liegt bei der Gemeinde Welver - Finanzabteilung - wie beim Finanzamt Soest im BürgerService aus.

    Ansprechpartner

    01 Finanzverwaltung / Gemeindekasse / Controlling

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02384 / 51- 0

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Hinweise für Welver

    Formulare: ja

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: grundsätzlich ja, im elektronischen Verfahren auch maschinell erstellbar

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Welver

    Für die maschinell erstellte Zuwendungsbestätigung muss die Spendenquittung folgende Voraussetzung erfüllen:

    • Anzeige beim örtlichen Finanzamt mit Angaben zur Erfüllung der folgenden Voraussetzungen; eine Genehmigung ist nicht notwendig
    • Maschinelle Version entspricht dem amtlichen Vordruck
    • Entsprechende Angabe über die Anzeige an das Finanzamt
    • Unterschrift wird beim Druckvorgang als Faksimile oder eingescannter Unterschrift eingeblendet
    • Verfahren entspricht den allgemeingültigen Sicherheitsanforderungen
    • Buchen der Zuwendung in der Buchhaltung und Erstellen der Zuwendungsbestätigung sind im System verbunden
    • Erstellungs- und Dokumentationsprozess sind für die Finanzbehörden mit angemessenem Aufwand prüfbar

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Welver

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Welver

    Laden Sie das Muster für die Zuwendungsbestätigung herunter.

    • Für die analoge Erstellung:
      • Drucken Sie zunächst das für Sie passende Formular aus der Anlage aus.
      • Füllen Sie anschließend die Zuwendungsbestätigung aus und unterschrieben Sie diese.
      • Fertigen Sie dann eine Kopie für ihre Aufbewahrungspflicht an.
      • Schließlich können Sie dem Spender die Spendenquittung dann physisch oder auch per E-Mail verschicken
    • Für die maschinelle Erstellung:
      • Erfüllen Sie zunächst alle für die maschinelle Erstellung erforderlichen Voraussetzungen.
      • Erstellen Sie anschließend die digitale Zuwendungsbescheinigung in einem schreibgeschützten Format (PDF).
      • Versenden Sie abschließend die Bescheinigung wie im analogen Verfahren.

    Fristen

    Hinweise für Welver

    Für die Zuwendungsbescheinigung bestehen verschiedene Aufbewahrungsfristen:

    • Für den Zuwendenden:
      • Bei Papierform: 1 Jahr
      • Bei elektronischer Übermittlung durch Zuwendungsempfänger entfällt die Aufbewahrungspflicht
    • Für den Zuwendungsempfänger:
      • Bei Papierform: 6 Jahre in Papierkopie
      • Bei elektronischer Übermittlung durch Zuwendungsempfänger: 7 Jahre

    Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Bescheinigung entstanden ist.

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Welver

    Weitere Informationen

    Hinweise für Welver

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 16.04.2019

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de