Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Hinweise für Soest
Flächen, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenverunreinigungen oder sonstiger Gefahren besteht, werden als altlastverdächtige Flächen oder Verdachtsflächen bezeichnet. Sie werden nach Altablagerungen und Altstandorten unterschieden:
- Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie Grundstücke, auf denen Abfälle abgelagert worden sind (zum Beispiel alte Müllkippen);
- Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Gewerbe- und Industriebetriebe sowie Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen wie Ölen, Benzinen oder Reinigungsmitteln umgegangen worden ist (zum Beispiel ehemalige Tankstellen).
Um von einer Altlast sprechen zu können, müssen durch die betroffene Fläche nachweislich, zum Beispiel belegt durch chemische Analysen, schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für Mensch oder Umwelt hervorgerufen werden. Schädliche Bodenveränderungen sind Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorzurufen.
Erfassen von Verdachtsflächen
Im Kreis Soest werden die Altablagerungen und Altstandorte in einem Kataster erfasst und anschließend in mehreren aufeinanderfolgenden Arbeitsschritten beurteilt. Altablagerungen im Kreisgebiet sind nach derzeitigem Kenntnisstand nahezu flächendeckend erfasst. Die Altstandorte bearbeitet der Kreis Soest als Untere Bodenschutzbehörde branchenspezifisch nach den Vorgaben des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW. Die erfassten Daten werden mit dem "Fachinformationssystem Altlasten und schädliche Bodenveränderungen" (FIS AlBo) in Verbindung mit der graphischen Darstellung der Flächen im Geographischen Informationssystem (GIS) verarbeitet.
Erstbewertung
Nachdem eine Fläche erfasst wurde, wird diese hinsichtlich möglicher Gefährdungen für Mensch und Umwelt bewertet. Dabei werden alle verfügbaren Informationen aus Archiven, Luftbildern, historischen Karten und auch Zeitzeugenbefragungen ausgewertet. Zusätzlich werden auch die (hydro-)geologischen Rahmenbedingungen sowie die verschiedenen Nutzungen bei der Erstbewertung herangezogen.
Gefährdungsabschätzung
Flächen, die ein mögliches Gefährdungspotential aufweisen, werden in einer ersten Gefährdungsabschätzung mittels Probenahmen (orientierende Untersuchung) untersucht. Werden Belastungen gefunden, folgen in der Regel Detail-Untersuchungen, um insbesondere die Menge und räumliche Verteilung von Schadstoffen sowie deren Ausbreitungsmöglichkeiten festzustellen. Neben Bohrungen oder anderen technischen Erkundungen werden chemische Analysen des Bodens, des Grundwassers und der Bodenluft vorgenommen. Falls hierbei konkrete Gefährdungen durch erhöhte Konzentrationen an Schadstoffen festgestellt werden, müssen Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Sanierung
In den meisten Fällen werden im Sanierungsfall festgestellte Verunreinigungen beseitigt. Daneben gibt es aber noch eine Auswahl anderer Verfahren, die zum Einsatz kommen, wenn ein Entfernen des verunreinigten Materials nicht möglich ist, oder eine Ausbreitung der Schadstoffe durch Sicherungsmaßnahmen verhindert werden kann. Welche Verfahren genau zum Einsatz kommen, hängt von den jeweiligen Standortbedingungen (zum Beispiel geologische und hydrogeologische Verhältnisse, Nutzung), der Art und Menge der festgestellten Schadstoffe sowie von den betroffenen Schutzgütern ab. Ob eine Maßnahme durchgeführt wird, wird von Fall zu Fall in einer Sanierungsuntersuchung entschieden. An die Sanierung kann sich eine längere Überwachungsphase - etwa bei einer Grundwassersanierung - anschließen. In dieser Zeit wird das Grundwasser regelmäßig untersucht, um sicher zu gehen, dass die Sanierung erfolgreich war.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
- Bundes-Bodenschutzgesetz
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
- Landesbodenschutzgesetz NRW
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Soest
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020