Anliegerbescheinigung
Hinweise für Delbrück
Nähere Informationen finden Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Delbrück
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundes- und Landesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben, z.B. Straßenerschließungsbeiträge sowie Kanal- und Wasseranschlussbeiträge.
Eigentümer / Eigentümerinnen
Einen Antrag auf Ausstellung einer Anliegerbescheinigung übersenden Sie uns bitte (formlos) per E-Mail mit den Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück und Grundstücksadresse).
Nicht Eigentümer / Eigentümerinnen
Übersenden Sie uns bitte einen Antrag auf Ausstellung einer Anliegerbescheinigung (formlos) per E-Mail. Bitte hängen Sie eines der folgenden Dokumente an:
Musterkaufvertrag (mit den Seiten, aus denen Verkäufer/in, Käufer/in und Grundstücksangaben hervorgehen) oder
Vollmacht vom Eigentümer / von der Eigentümerin
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Delbrück
Verfahrensablauf
Hinweise für Delbrück
Die Stadt Delbrück übermittelt Ihnen die Anliegerbescheinigung auf dem Postweg. Bitte bedenken Sie, dass dies ein paar Tage dauern kann.
Fristen
Hinweise für Delbrück
Damit Sie die Anliegerbescheinigung rechtzeitig vor Ihrem Notar- / Beurkundungstermin vorliegen haben, stellen Sie Ihren (formlosen) Antrag bitte frühzeitig.
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
Hinweise für Delbrück
Für die Ausstellung einer Anliegerbescheinigung fallen 30 EUR Gebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Delbrück
Weitere Informationen
Hinweise für Delbrück
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Hinweise für Delbrück