Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Hinweise für Hilden
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hilden
- konkrete Benennung des Grundstücks/der Grundstücke, für das/die die Auskunft benötigt wird d.h. Angabe der Anschrift sowie der Flur und des Flurstücks/ der Flurstücke.
- Eigentumsnachweis oder eine Vollmacht/Einverständniserklärung des Eigentümers/der Eigentümerin
Formulare
Hinweise für Hilden
Formloser Antrag
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hilden
Baugesetzbuch (BauGB), § 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hilden
ca. 1 Woche
Kosten
Hinweise für Hilden
Es werden Gebühren in Höhe von 50,00 € (je Bescheinigung) erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hilden
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020