Bestellung einer verantwortlichen Personen nach dem Sprengstoffgesetz

    Bestellung einer verantwortlichen Person nach dem Sprengstoffgesetz

    Hinweise für Eschweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Soll mit explosionsgefährlichen Stoffen gesprengt werden, ist dies gem. § 1 Abs. 1 der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (3. SprengV) dem Ordnungsamt der Stadt Eschweiler als zuständige Behörde anzuzeigen.

    Näheres regelt die 3. SprengV.

    Ansprechpartner

    Verkehr, Notfallplanung und Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verkehr, Notfallplanung und Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eschweiler

    Formulare

    Hinweise für Eschweiler

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eschweiler

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eschweiler

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eschweiler

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eschweiler

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Eschweiler

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 18.08.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Eschweiler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de