Häusliche Krankenpflege für Krankenversicherte

    Häusliche Krankenpflege für Krankenversicherte

    Hinweise für Schalksmühle

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Pflegebedürftige Personen, die auf häusliche Pflege angewiesen sind, die aber (noch) keinen Anspruch auf Gewährung von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung haben, können bei Vorliegen der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen Pflegeleistungen nach dem SGB XII erhalten.

    Dieser Antrag kann im örtlichen Sozialamt gestellt werden; die Bearbeitung des Antrags erfolgt beim Sozialamt des Märkischen Kreises in Altena.

    Für nähere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an das Sozialamt des Märkischen Kreises.

    Weitere Auskünfte erhalten Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises.    

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 84-0

    Fax: 02355 84-299

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schalksmühle

    Formulare

    Hinweise für Schalksmühle

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schalksmühle

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle

    §§ 61 ff. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schalksmühle

    Fristen

    Hinweise für Schalksmühle

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schalksmühle

    Kosten

    Hinweise für Schalksmühle

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schalksmühle

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schalksmühle

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de