Häusliche Krankenpflege für Krankenversicherte
Hinweise für Schalksmühle
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Pflegebedürftige Personen, die auf häusliche Pflege angewiesen sind, die aber (noch) keinen Anspruch auf Gewährung von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung haben, können bei Vorliegen der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen Pflegeleistungen nach dem SGB XII erhalten.
Dieser Antrag kann im örtlichen Sozialamt gestellt werden; die Bearbeitung des Antrags erfolgt beim Sozialamt des Märkischen Kreises in Altena.
Für nähere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an das Sozialamt des Märkischen Kreises.
Weitere Auskünfte erhalten Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§§ 61 ff. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen